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Sozialisierung besonders zugänglich sein. Die Organi-
sationen, welche die eben verflossene Kriegsnot schuf, werden von der
gegenwärtigen Friedensnot gerne übernommen und fortgeführt.

Eine demokratische und sozialistische Verwaltung der
Gesamtwirtschaft kann auch eine weitgehende Demokratisierung der
Betriebe mit sich bringen. Dies ist aber keineswegs notwendig. Es
kann innerhalb einzelner Betriebe, ja ganzer Betriebsgruppen eine
Art Absolutismus herrschen, wie ja auch innerhalb einer sozialistischen
Milizarmee der Feldherr, trotz seiner Abhängigkeit vom Volke, gegen-
über dem einzelnen Soldaten weitgehende Rechte besitzen kann.
Volkskommissare und verantwortliche Beamte mit großer Machtvoll-
kommenheit sind mit Demokratie durchaus vereinbar. Eine Demokrati-
sierung der Betriebe, die soweit geht, daß die technische Leitung
durch Arbeiterräte, die Verwaltung ganzer Betriebsgruppen durch Aus-
schüsse höherer Ordnung erfolgt, bedeutet gesellschaftstechnisch eine
Lähmung der Produktion. Die gesamte gesellschaftliche und
geschichtliche Erfahrung zeigt, daß Ausschüsse für eine derartige Lei-
tung ungeeignet sind. Nur dort, wo der Gemeinschaftsgeist, wie etwa
in kleinen Bauerngruppen, lebendig ist, kann von einer autoritären
Organisation abgesehen werden; auch da müßte man im Interesse des
Gemeinschaftsgeistes wohl manche Produktionsverringerung in Kauf
nehmen. Falsch ist es, wenn man vom Rätesystem pro-
duktionstechnisch eine Verbesserung der Lebenslage
erwartet.

Das als politische Einrichtung geschaffene Rätesystem führt durch
sein Hervorheben des Einzelbetriebes im Wirtschaftlichen leicht zu
einer Pflege des Streikwesens, das mit einer durchsozialisierten
Gesellschaft völlig unvereinbar ist; für sie ist der Streik eine
Form des Bürgerkrieges. Würde das Streiken innerhalb
einer sozialisierten Wirtschaft anerkannt werden, so könnte das nur
einer Bevorrechtung der in den lebenswichtigen Betrieben beschäf-
tigten Arbeiter gleichkommen. Die Arbeiter des Verkehrswesens, der
Elektrizitätswerke, der Wasserwerke usw. könnten jederzeit an ihren
Volksgenossen Erpressung ausüben, welche zufällig in weniger lebens-
wichtigen Betrieben beschäftigt sind. In einer sozialisierten Wirtschaft
werden die Lebenslagen und Löhne aller Menschen durch öffent-
lich-rechtliche Bestimmungen nach allgemeinen Grundsätzen fest-
gesetzt, nicht werden sie zwischen dem Einzelnen und einer ihm Vor-
gesetzten Stelle durch Verträge bestimmt. Daß Arbeiterausschüsse
der Fabriken dazu dienen können, die Arbeitsverhältnisse und gewisse