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würden. Die Bedeutung, die Durchführbarkeit jeder Einzelmaßnahme
würde aus der Betrachtung des Ganzen ersichtlich werden.

Um den dann schließlich von der Volksvertretung gewählten Plan
durchführen zu können, muß jeder deutsche Freistaat ein Zentral-
wirtschaftsamt besitzen. Es genügt nicht, die Wasser-
wirtschaft, die Kohlenwirtschaft, die Ernährungswirtschaft usw. zu zen-
tralisieren. Es muß in jedem Staatswesen eine Stelle
vorhanden sein, welche die gleichzeitigen Verände-
rungen, die Zusammenhänge zwischen den verschie-
denen Gebieten in jedem Augenblick im Auge hat,
um gegebenenfalls eingreifen zu können. Selbstverständ-
lich müßte jedes Zentralwirtschaftsamt eine Abteilung für Reichsfragen
besitzen, die ihrerseits mit der Reichszentrale in Verbindung zu stehen
hätte. Kompetenzfragen und ihre politischen und gesellschaftstechni-
schen Folgen bleiben hier unerörtert.

Vor einer Zersplitterung der kommenden Verwaltungswirtschaft
kann nicht nachdrücklich genug gewarnt werden. Die Kriegswirt-
schaft zeigt uns am besten, welchen ungeheuren Umfang staatliche
Eingriffe annehmen können, ohne daß es zu einem wirklich umfassenden
Gesamtplan kommen müßte. Nicht einmal das Preissystem wurde als
Ganzes voll erfaßt. Fehlte es an Zucker, so erhöhte man wohl die
Rübenpreise, ohne die zahllosen Nebenwirkungen ausreichend zu be-
achten, die eine solche vereinzelte Preisveränderung ausübt.

Fragen wir uns nun, wie man die Ergebnisse solcher Wirtschafts-
pläne verwenden kann. Sie geben vor allem eine uns bisher unbe-
kannte schematisierende Übersicht über den Wirtschaftsablauf, zwingen
unser Denken, die Geldrechnung abzutun und uns mit der Natural-
rechnung zu beschäftigen, Produktion und Verbrauch werden einander
näher gerückt, Dinge und Menschen treten uns plastischer gegenüber.
Die Verschleierungen, welche durch „Valuta“, „Devisenkurse“, „Kon-
junktur“, „Depression“ usw. erzeugt werden, sind plötzlich beseitigt.
Alles wird durchsichtig und beherrschbar.

Auf Grund des Wirtschaftsplanes gestalten sich alle Verhand-
lungen über Arbeitslohn und Arbeitszeit völlig anders als
bisher. Besäßen wir eine Naturalrechnungszentrale, so könnte man in
großen Zügen Wirtschaftspläne für den 7-, 8- und Qstündigen Arbeits-
tag entwerfen und nun fragen, ob längere Freizeit und Konsumzeit
und kleinere Warenmenge oder kürzere Konsumzeit und größere Waren-
menge innerhalb bestimmter Grenzen vorzuziehen ist. Während die
überlieferte Ordnung den Achtstundentag nur als Mittel zur Leistungs-