﻿bestand der Lebensordnung, daß wohlerworbene Rechte gewahrt wer-
den, ihre Form wird aber durch die jeweilige Gesellschaftsordnung
bestimmt. Es liegt nun nicht im Interesse der Gesamtheit, die Unter-
nehmer durch arbeitslose Renten zu entschädigen. Es wäre zweck-
mäßiger, ihnen als Entschädigung erhöhte Arbeitseinkommen zu be-
willigen, falls sie innerhalb der neuen Ordnung weiter verwendet
werden. Die Höhe der Entschädigung hätte die durchschnittliche
Lebenslage, die „Konsumquote“ des Unternehmereinkommens zu be-
rücksichtigen, nicht aber jenen Einkommensteil, welcher der „Kapi-
talisierung“ zu dienen pflegte. Überhaupt ist die plötzliche Aus-
schaltung einer Gruppe von Menschen, unter denen sich sehr fähige
Köpfe befinden, ungemein bedenklich. Wenn man überhaupt einmal
der Rentenfrage gelegentlich der Sozialisierung zu Leibe gehen sollte,
wäre es auch denkbar, die Frage der Anleihen unter diesem Ge-
sichtspunkt zu erörtern und die Möglichkeit ins Auge zu fassen, sie
durch erhöhte Arbeitseinkommen abzulösen, um ihnen die lähmende
Wirkung zu nehmen, welche sie innerhalb der Volkswirtschaft allzu-
leicht ausüben.

Die bisherigen Ausführungen haben an einigen Beispielen zu
zeigen versucht, welche Fülle von Verknüpfungen, welche Mannig-
faltigkeit von Möglichkeiten die Sozialisierung in sich beschließt. Da
die Sozialisierung, wenn überhaupt, sofort ins Werk gesetzt werden
müßte, um die Unsicherheit und Halbheit zu beseitigen, die heute alles
lähmt und unsere Wirtschaft ernstlich bedroht, um jene immer mehr
um sich greifende Unruhe zu beheben, welche in breiten Kreisen auf-
tritt, weil die wirtschaftlichen Früchte der Revolution
auf sich warten lassen, bedarf es auch besonderer Vorkehrungen,
welche die Umgestaltung der Geldordnung für die Übergangszeit
cinleiten.

Wenn man auch nicht die Geldordnung sozialisieren kann, so ver-
mag man doch manches an ihr übersichtlicher zu gestalten und über
sie eine gewisse Herrschaft auszuüben. Vor allem müßte unein-
lösliches Girogeld geschaffen werden. Zahlungen über eine
bestimmte Summe dürften nur durch Überweisung auf ein Bank- oder
Postkonto beglichen werden, Abhebungen wären unzulässig. Damit
wäre erreicht, daß man jederzeit die Geldzirkulation zu überschauen
vermag. Der Zwang, sein Geld in die Bank zu legen, würde alles
Hamstern unmöglich machen; Steuerhinterziehung und Geldflucht
wären wesentlich erschwert, in mancher Hinsicht sogar unmöglich
gemacht. In welcher Weise diese Reform auch das Kreditwesen bc-