16 Die Silberentwertung Mitte des 19. Jahrhunderts führte zu neuen Einsichten. Bereits im Jahre 1816 hatte Adam Müller in seiner Schrift „Versuch einer neuen Theorie des Geldes" eine nichtmetallistische Geldtheorie entwickelt. Maßgeblichen Einfluß erlangte sie aber erst durch GeorgFriedrich Knapp (1842—1926) 1 ). Im Gegensatz zu den Metallisten, die sagen, Geld hat nur Wert, weil sein Stofs (Gold oder Silber) Wert hat, erblickt Knapp das Wesen des Geldes in der „Nominalität der.Wert et n h e i t". Die Geldeinheit, in der man rechnet, ist nur nominal. Dem Metallismus stellt er den Nominal ismus gegenüber. Bevor es keinen Staat gibt, gibt es kein Geld, sondern nur Tauschmittel. Das Geld ist „ein Geschöpf der Rechtsordnung" und nur ein solches. Das Wesen des Geldes beruht darauf, daß der Staat kraft Gesetzes, durch „staatliche Proklamation", gewissen, von ihm gekennzeichneten Stücken „Geltung" verleihe. Daher sei es gleichgültig, ob die Geldzeichen aus Papier oder Metall hergestellt seien. Ausschlaggebend sei stets der staatliche Befehl, das Vertrauen, das diesem die Allgemeinheit entgegenbrächte. Die Wert einheit, die der Staat einer Geldschöpfung zugrundelegt, stelle nicht den Wert der gemünzten Metallmengen, sondern nur ein bestimmtes Quantum abstrakter Kauf- und Zahlkraft dar. Nur mit Zahlmarken, mit „ch a r t a. len Stücken", könne man bei den Kulturvölkern unserer Zeit Zahlung leisten. Diese Tatsache bezeichnet Knapp als die Chartalverfas- sung des Geldes. Neben der „chartalen" Zahlung stehe der „girale" Geldverkehr: Übertragung von Werteinheiten durch Verfügung über ein Guthaben zugunsten eines Dritten. Der Auffassung Knapps ist zuzustimmen, insoweit er den Begriff des Geldes vom Geldstoff unabhängig macht. Sie erklärt wohl, wie der Staat den Wertinhalt der geschichtlichen Geldeinheiten festsetzt und ausbaut, nicht aber, wie der Geldwert selbst sich bildet. Die Erfüllung der Zahlungs verpflichtungen von Land zu Land zeigt, daß sich auch dort ein bestimmter Wert ergibt, wo der staatliche Befehl seine Grenzen findet. Die juristisch-dogmatischen Ausführungen Knapps hat Friedrich Bendixen (im „Wesen des Geldes" und in zahlreichen anderen Ab handlungen) nach der wirtschaftlichen Seite ergänzt. Er begründet i) „Staatliche Theorie des Geldes". Die 1. Ausl, ist 1905 erschienen.