18 Ebensowenig ist das Wesen des Geldes mit der Festlegung der Werteinheit durch den Staat und seinen Annahmebefehl ausreichend begründet; denn: „der Staat mag wollen, was ihm beliebt; soll aber sein Wille zur Wirklich keit werden, dann darf er nur wollen, was der Verkehr — zuläßt" sPalyi). Richtig ist, daß das Geld durch den Staat seine Geltung erhält; seinen Wert aber empfängt es durch seine Funktion als Mittler im Tausch verkehr. Die äußeren Erscheinungsformen des Geldes sind daher gleich gültig. Wesentlich ist nur, daß es seine Aufgabe erfüllt. Der Wert des Geldes beruht in seiner Tauschfähigkcit, und diese hat zur Voraussetzung, daß der Wirtschaftsverkehr dem Geld das Vertrauen entgegenbringt, daß es den ihm beigelegten nominellen Wert auch tatsächlich, überall und jederzeit, in seiner Kaufkraft darstellt, also auf seine Wertbeständigkeit baut. Die Grundlage zu dieser Funktionstheorie gab Adolph Wagner. Philippovich, Lexis, v. Wieser und v. Zwiedineck haben sie weiter ausgebaut. d) Sie Messung des Geldwerts Schwankungen des Geldwerts innerhab kürzerer oder längerer Perio den hat es stets gegeben. Sie spiegeln sich in der Bewegung der Preise. Für Frankreich stellte D'Avenel folgende Tabelle der Kaufkraft des Geldes auf: 1201—1225 : 4,5 1451-1500 : 6 1226—1300 : 4 1501—1525 : 5 1301—1350 : 3,5 1526—1550 : 4 1351—1375 : 3 1551—1575 : 3 1376—1400 : 4 1576—1600 :2,5 1401—1429 : 4,25 1601—1625 :3 1430—1450 : 4,5 1626-1650: 2,5 Die Preise von 1890 sind hiernach gegen die von 1201—1225 auf das 44/sfache, gegen die von 1226—1300 auf das 4fache usw. gestiegen. So lehrreich diese Tabelle ist, so leidet sie an dem großen Fehler, daß die Preise eines einzigen Jahres mit denen langer Epochen verglichen sind. Die Messung der Wertschwankungen des Geldes durch die Bewegung der Preise für Waren und Dienstleistungen ist ein schwieriges Problem, schwierig zunächst schon deshalb, weil der Maßstab, mit dem gemessen wird, das Geld, selbst schwankend ist. Die Veränderungen des Warenpreises können ebenso auf seiten der Waren wie auf der des Geldes liegen. Die 1651—1675:2 1676-1700:2,33 1701—1725:2,75 1726—1750:3 1751—1774:2,33 1775—1790:2 1890 :1.