II. Währungssysteme ohne festen metallischen Kern: 1. Die Steuerung beruht nur auf der Einsicht und dem Willen der Leitung einer Zentralstelle (Zentralnotenbank) — manipu lierte Papierwährung. 2. Die nach einem Preisindex orientierte Kreditpolitik der Zentral notenbank hat für Stabilisierung des Preisniveaus zu sorgen — Jndexwährung. Zu unterscheiden ist zwischen freier und gebundener Währung. Kenn zeichen der freien Währung: der Geldwert ist nicht an einen bestimmten vollwertigen Geldstoff (Währungsmetall) gebunden; sein Tauschwert kann daher höher sein als sein Warenwert. Der Bedarf an Zahlungsmitteln be stimmt den Umfang der Geldschöpfung. Reine Papierwährungen sind stets freie Währungen. Im Gegensatz dazu ist bei der gebundenen Währung eine feste Beziehung zum Geldstoff vorhanden. Die Bindung an den Metallwert kann entweder durch Festlegung eines bestimmten Gewichtsverhältnisses zwischen Währungseinheit und Metall (Münzfuß) erfolgen oder durch Metall- einlösungs- und Metallankaufsbestimmungen. Auch wenn die Währungs einheit Zeichen» (Papier-)Geld ist, die Noten also uneinlöslich sind, kann ein Zusammenhang mit dem Gold insofern erhalten bleiben, als durch staat liche Maßnahmen die Kaufkraft der Geldeinheit der des Goldes angepaßt wird. Voraussetzung dafür ist freilich das Vorhandensein einer Gold reserve. Weiter unterscheidet man automatische und manipulierte (gesteuerte) Währungen. Automatisch (sich selbst regulierend) sind die Metallumlaufswährungen. Goldabfluß und Goldzufluß stellt selbsttätig das Gleichgewicht zwischen den Währungen her (siehe unten). Bei Metall kernwährungen findet infolge der Verpflichtung, das Zeichengeld in Metall einzulösen, immerhin eine halbautomatische Regelung statt. Fehlt dagegen dem Geldzeichen der Stoffgehalt, dann hat der Staat die Aufgabe, zu manipulieren, d. h. die Geldzeichen so knapp zu halten, wie es dem jeweiligen Bedürfnis entspricht. Vor dem Weltkrieg gab es in Europa 9 Währungssysteme: Die Sterling- Währung, die Goldsrankenwährung, die Markwährung, die holländische Gulden- währung, die skandinavische Kronenwährung, die österreichische Kronenwährung, die Rubelwährung, die türkische Pfundwährung und die Eskudowährung in 3 Gebabö 30. A. 38