41 Besteht das Recht zu wählen, in Gold oder in Silber zu zahlen, so wird jeder in dem Metall zahlen, das für ihn am vorteilhaftesten ist, und es wird zu den Münzstätten nur die Metallart zur Ausprägung gebracht werden, die auf dem Markte niedriger notiert, als das gesetzliche Wertverhältnis ist. Die Doppelwährung raubt mit dem Wechsel des Wertverhältnisses von Gold zu Silber dem Lande entweder die Gold- oder die Silbermünzen. Der „gute" Geldstosf würde regelmäßig ins Ausland gehen, zum Thesau- rieren oder für industrielle Zwecke verwendet werden und nur das gering wertige Geld im Lande bleiben. Die wirtschaftlich geschulten Anhänger der Doppelwährung sind sich auch stets darüber klar gewesen, daß die Einführung der Doppelwährung nur durch ein internationales Abkommen sWährungsvertrag) aller großen Staaten der Welt erfolgen könnte. Durch Zulassung beider Metalle zur freien Prägung, sagen die Bimetallisten, werde der Geldumlauf und der Preis der Edelmetalle automatisch geregelt werden. „Das Ziel jeder vernünftigen Währungspolitik muß darauf gerichtet sein, den Wertmesser Geld wenigstens unveränderlich zu gestalten und namentlich die Valuta in ein festes und unwandelbares Verhältnis zu den Valuten anderer Län- der zu bringen" sA r e n d t). Hiergegen wenden die Gegner der Doppelwährung ein, es sei unmöglich, daß zwei Metalle stets den gleichen Wert behielten, und wenn sich ihr Wert ändere, ihre Veränderlichkeit stets gleichen Schritt halte. In seinem Werke „Reichsgold" führt Bamberger aus, daß solche „irrige Voraussetzungen" gerade beim Gelde soviel Unheil anrichten können. „Es ist bekannt, daß, wo Ge legenheit gegeben ist, unter demselben Namen zweierlei Geld zu verwenden, stets das wertvollere verschwindet und das wertlosere im Umlauf bleibt. Auch hier schwimmt das leichtere immer oben. Wer unter demselben Namen zweierlei Dinge geben kann, wird stets das minderwertige geben." Um ein stabiles Wertverhältnis zwischen Gold und Silber zu schaffen, müßte die Silberproduktion und das Silberangebot reguliert werden, und alle wichtigeren Wirtschastsländer müßten sich der Währungsvereinbarung anschließen. Da dies praktisch nicht durchführbar ist, sind die Forderungen der Bimetallisten abzulehnen. Das bekannteste Beispiel einer internationalen Doppelwährung ist der im Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz Lateinische Münzkonvention), dem 1868 noch Griechenland beigetreten ist. Aus 1 kg rauhen Goldes ( 9 /i 0 fein) wur den 3100 fr Goldmünzen, aus 1 kg rauhen Silbers ( 9 / 10 fein) 200 fr- Silbermünzen geprägt. Silber: Gold stand somit in dem gesetzlich sest-