43 d) Parallelwährung Bei der Parallelwährung sind, wie bei der Doppelwährung, zweierlei Münzarten valutarisch verwendbar, ohne daß sedoch ein gesetzliches Wert verhältnis zwischen den beiden Metallen besteht. Sie sind nicht gegenseitig einlösbar, und auch ihr Geltungsverhältnis ist nicht von vornherein fest gelegt. Die Parallelwährung ist, da der Wert der Goldmünzen an den Wert des Goldes, der der Silbermünzen an den des Silbers gebunden ist, das unverbundene Nebeneinander zweier selbständiger Geldsysteme. Infolge der Schwankungen der Preise für Gold und Silber mußte das Wertverhält nis sich im freien Verkehr bilden. Parallel- wie Doppelwährung sind heute nur noch von historischem Interesse. e) Hinkende Goldwährung Gold allein ist frei ausprägbar und bildet die Grundlage des Münz systems. Neben den Goldmünzen sind noch bestimmte Silbermünzen, deren Gesamtbetrag nicht vermehrt werden darf, vor handen, die aber ebenso wie die Goldmünzen als unbeschränktes Zahlungsmittel gelten. Einen solchen Zwischenzustand zwischen der doppelten und der ein fachen Währung, die sogenannte hinkende Währung, fanden wir in ver schiedenen Ländern. Zur hinkenden Währung (Etalon boiteux) kamen die Länder der lateinischen Münzunion infolge des gesunkenen Silberpreises. Frankreich, das seit 1803 die Doppelwährung hatte (wobei aber vom Silbergeld nur das Fünffrankenstück als Kurantgeld galt), verbot durch Dekret vom 6. September 1873 den Münzstätten, Silber von Privaten zur Prägung anzunehmen. Als Deutschland behufs Einführung der Goldwährung im Jahre 1873 große Mengen Goldes importierte und infolgedessen Silber an das Aus land verkaufte, ging der Preis des Silbers zurück, und Frankreich, das mit Recht ein weiteres Fallen befürchtete, stellte seit 1878 die Ausprägung von Silberkurantgeld ein. Nur Gold war frei ausprägbar; die bisher im Um lauf befindlichen 5-Frankenstücke behielten sedoch ihre Eigenschaft als Währungsmünze. Während Frankreich zur „hinkenden Goldwährung" kam, weil es das aus Deutschland strömende Silber nicht aufnehmen, kam zu gleicher