4 Gebabö 80- A. 49 ämtern eingezogene (Selb. Auf der Rückseite eines jeden Geldscheines befinden sich 52 Felder, in die am Ende einer Woche Markenkleingeld in Höhe von 1 °/oo des Nennwertes des Scheines aufgeklebt werden muß. Für das Jahr sind somit 5,2 % (Urzins) abzuziehen. Da jedermann dieses Geld möglichst rasch abstoßen wird, um den Verlust auf den Nachmann abzuwälzen, wird die Hortung des Geldes ausgeschlossen, seine Umlaufsgeschwindigkeit wesentlich beschleunigt. Das Geld würde seine Machtstellung („zinstragende Eigenschaft") einbüßen, auf die Rangstufe von Waren herabsinken und wie diese einer „Verderbbarkeit" (Ver gänglichkeit) unterliegen. Mit dem Freigelde werde die Überlegenheit des Geldes über die Ware beseitigt. Durch Gleichsetzung von Geld und Ware würden Krisen nicht mehr entstehen. Durch den Schwundverlust werde das Geldangebot immer größer und dadurch der Zins immer kleiner, bis er in einem Meer von neuem Kapital völlig ersäuft wird Z. Die Warenpreise, sagen die Anhänger der „Freigeld"-Bewegung, liegen des halb so niedrig, weil ein großer Teil der im Gelde dargestellten Kaufkraft nicht als Nachfrage an den Markt kommt, sondern in Form von Banknoten gehortet wird. Wenn diese Hortung dadurch unterbunden würde, daß das längere Zurück halten der Banknoten vom Markte mit einer Strafe belegt würde, indem die Noten monatlich 1 oder 2 °/ 0 von ihrem Werte einbüßen, so würden die Notcn- inhaber als Käufer auftreten, das Geld also mit weit größerer Geschwindigkeit umlaufen. 4. Die deutsche Währung Am Ende des Mittelalters gab es in Deutschland nicht weniger als 600 verschiedene „Berechtigt e", die nach ihren Anordnungen Münzen ausprägen ließen. Nicht nur die Reichsstände, auch eine Anzahl welt licher und geistlicher Fürsten hatte gegen hohe Abfindungen das Recht hierzu erhalten. Da jeder Münzherr möglichst viel Herauswirtschaften wollte, waren Münzumprägungen, die natürlich jedesmal mit einer Münzverschlechterung verknüpft waren, nichts Seltenes. Ein großes Unheil wurde durch das Beschneiden der Münzen, das „Kip pen", angerichtet. Eine Geldverschlechterung erfolgte in der „Kipper- und i) S. Silvio Gesell, Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld. 7. Ausl. Hochheim 1931. Derselbe, Das Reichswährungsamt. Bern 1920. Gottfried Feder, Manifest zur Brechung der Zinsknechtschaft. Diessen 1919. Derselbe, Der deutsche Staat. München 1924. Fr. Haber, Art. Geldreformer, im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 4. Ausl. Jena 1927. Zur Kritik der Freigeldlehre sei verwiesen auf: Ernst Ackermann, Freigeld und Wirklichkeit. Basel 1933.