51 Grundlage der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln, auch den Übergang so zu ordnen, daß das neue Münzsystem so bald als irgend möglich ins Leben treten könne". An die Stelle der in Deutschland bestehenden Landeswährungen (Talerwährung Preußens, Guldenwährung Süddeutschlands usw.) war die R e i ch s g o l d w ä h - r u n g mit der M a r k als Rechnungseinheit getreten. Aus 1 Pfund Fein gold sollten 1391/2 Kronen geprägt werden. Daneben blieben die alten Silbertaler als gesetzliches Zahlungsmittel mit unbeschränkter Zahlkraft bestehen. Man hatte also eine hinkende Goldwährung. Durch Bundesratsverordnung vorn Juni1907 wurde die Einziehung der Silbertaler bis 1910 verfügt. Seitdem hatte Deutschland eine reine Goldwährung. Die fortgeltenden Bestimmungen aller früheren Münzgesetze wurden dann zu einem einheitlichen Text zusammengefaßt in dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909. Gesetzgebung, Verwaltung und Kontrolle des Münzwesens waren Sache des Reiches. Die Bundesstaaten dursten wohl noch Münzstätten errichten, aber keine besonderen Landesmünzen mehr ausprägen. Neben den Gold münzen wurden Scheidemünzen aus Silber, Nickel und Kupfer ausgeprägt. Als Geldersatzmittel dienten einlösliche Reichsbanknoten ohne gesetzliche Annahmepflicht und die sin kleinem Umfang ausgegebenen) Reichskassen scheine, die die öffentlichen Kassen nach ihrem Nennwert in Zahlung nahmen. Der Weltkrieg und seine Folgen führten eine völlige Umwälzung des deutschen Geldwesens herbei. Die Notgesetze vom 4. August 1914 dienten dem Schutz und der Stärkung der nationalen Goldbestände: Sie hoben die Goldeinlösungspflicht für die Reichsbanknoten auf, die Reichs kassenscheine erhielten gesetzliche Zahlungskraft und wurden uneinlöslich. Für Scheidemünzen konnte man nicht mehr Gold, sondern nur Noten fordern. Als Notendeckung wurden neben dem Gold und bankmäßigen Wechseln auch Dar lehnskassenscheine, die als Golddeckung galten (f. S. 65), und Reichsschatzwechsel, die den (Waren-)Wechseln gleichgestellt wurden, zugelassen. Die Notensteuer, die die Reichsbank bei Vermehrung des Notenumlaufs über ihr Kontingent zu zahlen hatte, fielen weg. Damit war der Weg für eine Papierwährung frei. Die hohen Kriegsausgaben und der Druck der Reparationen führten zu einer beispiellosen Geldentwertung, die eine münzlose Periode mit sich brachte. Im Oktober 1923 wurde die R e n t e n m a r k als neues Zahlungsmittel geschaffen, das bis zur endgültigen Stabilisierung dem Jn- landverkehr dienen sollte.