52 Wie ist das „Wunder der Rentenmark" zu erklären? Das Ver trauen des Publikums wurde durch drei Umstände erweckt: 1. Das neue Geld, die Rentenbankscheine, war gedeckt durch Renten briefe, die auf G o l d lauteten und mit 5 °/„ in Rentenmark (berechnet nach dem Goldwert) verzinslich waren. Für sie haftete der deutsche Boden und die Garantie der Berufsstände. 2. Die Rentenbankscheine konnten gegen Rentenbriefe eingelöst werden. Ein Sinken des Werts der Rentenmark hätte zu einem Umtausch in diese auf Gold gestellten Anlagepapiere geführt, die Rentenmarkscheine damit dem Verkehr entzogen, diese Verknappung der umlaufenden Zahlungsmittel aber den Wert der Rentenmark wieder gehoben. 3. Durch Festsetzung eines Wertverhältnisses zwischen der Rentenmark und dem Dollar (1 Rentenmark — 10 / 42 Dollar) trug nunmehr der Kredit nehmer das Entwertungsrisiko. Die Rentenbankscheine waren kein gesetzliches Zahlungsmittel, wurden aber von den öffentlichen Kassen angenommen. Ihre Werteinheit war die in 100 Rentenpfennige eingeteilte Rentenmark. Das Umtauschverhältnis zur Papiermark wurde mit 1 Billion Papiermark — 1 Rentenmark fest gesetzt. Jetzt wurden auch wieder Münzen ausgeprägt. Zunächst waren es Ren tenp f enn i g-M ünzen (zu 1, 2, 5, 10 und 60 Renten pfennigen), die als Reichs gelb (nicht als Rentenbank geld) gemäß der Verordnung vom 8. November 1923 geprägt wurden, und zwar in Höhe von 2 1 j 2 Mark für den Kops der Bevölkerung. An Stelle der durch die Ver ordnung vom 13. April 1920 außer Kurs gesetzten alten Silbermünzen traten auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1924 neue Reichs silbe r m ü n z e n. Wenn die Rentenmark sich auch als Jnlandszahlungsmittel bewährt hatte, so kam sie als endgültige Währungseinheit nicht in Betracht, da sie ihrem ganzen Aufbau und der Art ihrer Deckung nach nicht inter nationales Zahlungsmittel sein konnte. Im Einklang mit den Bestimmungen des Bankgesetzes vom 30. August 1924 schafft das Münzgesetz vom 3 0. August 1924 als neue Währungseinheit die Reichsmark. Während der Übergangsperiode wurde die Rentenmark der Reichsmark gleichgestellt. Für die Wahl des Namens war bestimmend, daß er eng an die alte Benennung anknüpfte, andererseits aber auch Verwechslungen mit der alten Währung ausschloß.