61 Münzen Prägien: Joachimstaler —, Florin von Florenz (nicht ausgeschlossen ist jedoch, daß das Wort Florin von den Blumen, die das Gepräge dieser Münze zeigte, herzuleiten ist), Heller von Hallein. 5. Gepräge: Krone (die deutschen Münzen zeigten auf der Schrift seite den Adler mit darüber schwebender Krone), Eagle — Adler (amerika nisches Zehndollarstück). 6. Form: Groschen, abgeleitet vom mittellateinischen grosaus — dick; die ersten grösst waren ungewöhnlich groß. 7. Rechnungs-, Handels- und Notmümea Unter Rechnungsmünzen versteht man die Rechnungs- oder Münzeinheit, die einem Münzsystem zugrunde liegt, ohne geprägt zu sein. Rechnungsgeld war das Banko-Geld der alten Girobanken (Ham- burger Mark Banko), ferner zählt dazu der brasilianische Real (Mehrheit Reis), der wegen seines geringen Wertes in Metallgeld nicht hergestellt werden kann. Handels- oder Fabrikations münzen werden ausschließlich für den Verkehr mit dem Auslande (Kolonien) geprägt. Sie gehören dem Münzfuß des Landes nicht an und sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. So hatte Österreich-Ungarn als Handelsmünzen den Dukaten und den Maria-Theresien- oder Levantiner-Taler, Deutsch-Ostafrika die Rupie, Frankreich den Eiustre de commerce. Notmünzen wurden in Kriegszeiten in vielen europäischen Ländern ausgeprägt. Der Nennwert dieser Münzen, die Zwangskurs hatten, war wesentlich höher als ihr Metallwert. Über Notgeld aus neuerer Zeit s. S. 65. 8. Außerkurssetzung von Münren Münzen außer Kurs setzen bedeutet, ihnen die Eigenschaft nehmen, als gesetzliches Zahlungsmittel zu dienen. Bei der Anordnung der Außerkurs setzung wird die Einlösungsfrist bestimmt. V. Gelbersahmittel Wie einst die Ausdehnung des wirtschaftlichen Verkehrs dazu führte, den Tausch Ware gegen Ware durch Vermittlung des Geldes zu vervollkomm nen, so bedurfte die hochentwickelte Volkswirtschaft eines Stellvertreters für das Metallgeld.