66 2. Der Wechsel *) a) Geschichte des Wechsels Allgemein wird angenommen, daß die Wechsel in Italien zur Zeit der ersten Kreuzzüge zum ersten Male in Gebrauch gekommen sind. Ausdehnung gewann der Wechselverkehr bald durch die damals in Mittel- und West europa aufkommenden Messen und Märkte. Die Mannigfaltigkeit des Gepräges, das schwere Gewicht der Silbermünzen, sowie ferner die Un sicherheit der Landstraßen ließen es den zur Messe reisenden Kaufleuten nicht zweckmäßig erscheinen, größere Summen baren Geldes mit sich zu führen. Es wurde deshalb allgemein üblich, den Betrag, den man für die Einkäufe und als Reise- und Zehrgeld benötigte, einem der Bankiers (camp- sores, bancherii) der Heimat zu übergeben, um im Tausch dagegen eine An weisung zu erhalten, die in dem fremden Orte, wohin man reiste, ausgezahlt werden sollte. Diese Anweisungen wurden, weil dabei häufig ein Umrechnen, ein Umwechseln der Geldsorte des einen Platzes in die des anderen stattfand, Wechsel genannt. In der ersten Zeit ihres Gebrauchs erfolgte ihre Abfassung regelmäßig in Gegenwart eines Notars. Der Geldwechsler fuhr selbst nach dem betref fenden Ort und händigte dort seinem Auftraggeber den Betrag aus. Der Wechsel enthielt ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, es war eineige- n e r Wechsel. In späterer Zeit beauftragte der Geldwechsler einen an dem fremden Platz wohnenden Geschäftsfreund, für seine Rechnung den in der Urkunde angegebenen Betrag auszuzahlen. Wesentliche Erfordernisse der Urkunde, des Wechsels, waren: 1. die Valutaquittung, d. h. die Bescheinigung über den Emp fang des Gegenwertes und 2. der Zahlungsauftrag, d. h. die an einen in der Urkunde genannten Geschäftsfreund des Ausstellers gerichtete Aufforderung, eine bestimmte Summe an den Überbringer der Urkunde zu zahlen- Als der Wechselverkehr große Ausdehnung gewonnen hatte, wurden besondere Wechselmessen ins Leben gerufen. Berühmtheit erlangten i) Schrifttum: G a r e i s ° R i e z l e r, Wechselgesetz und Wechselsteuer gesetz. 17. Ausl. München 1834. Fr. Keßler, Wechselgesetz. Mannheim 1933- FelixMeyer, Weltwechselrecht. Leipzig 1909. G e o r g O b st, Wechsel- und Scheckkunde. 12. Ausl. Stuttgart 1937. Staub-Stranz, Kommentar zuin Wechselgesetz. 13. Ausl. Berlin 1934. O. Warneyer, Wechselgesetz. Berlin 1934-