68 ordnung aus und forderte im August 1847 im Aufträge des Zollvereins die Regierungen aller deutschen Bundesstaaten auf, Vertreter zu einer „Kon ferenz zur Beratung über ein allgemeines Wechselrecht" nach Leipzig zu senden. Der Anregung folgend traten 30 Abgeordnete der deut schen Staaten (20 Juristen, 10 Bankiers und Kaufleute) am 20. Oktober 1847 in Leipzig zusammen. Der in 6wöchiger Arbeit in Leipzig zustande gekommene Entwurf wurde am 25. November 1848 von der Nationalversammlung in Frankfurt a. M. zum Reichsgesetz erhoben. Da die Reichseinheit aber nicht zustande kam, mußte die Einführung in den einzelnen deutschen Staaten durch Landesgesetz erfolgen. Einige Streitfragen wurden der 1858 und 1861 in Nürnberg zur Aus arbeitung eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs tagenden Kommission zur Beratung überwiesen. Diese empfahl 8 Zusätze zur WO., die „Nürnber ger Novellen", den Bundesstaaten zur Annahme. 1869 wurde die durch die Nürnberger Novelle verbesserte Allge meine Deutsche Wechselordnung Bundesgesetz und 1871 als „Wechselordnung für das Deutsche Reich" Reichsgesetz. Mit Inkrafttreten des BGB. und des HGB. hat das deutsche Wechselrecht einige Änderungen erfahren. Dem Gesetz vom 30. Mai 1908, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes, folgte am 3. Juni 1908 die Bekannt machung des Textes der Wechselordnung in der vom 1. Oktober 1908 ab geltenden Fassung. Haben wir in der alten deutschen Wechselordnung eine gesetzliche Rege lung, die älter ist als das deutsche Recht, so geht seit Jahren das Streben dahin, Rechtsnormen für den Wechsel zu schaffen, die über die Grenzen der Staaten hinaus Gültigkeit haben. Die Vielheit der Gesetzgebungen ist für den Handelsverkehr nachteilig. Wer einen ausländischen Wechsel erwirbt, muß an Hand des fremden Rechtes feststellen, ob der Wechsel gültig ist und welche Handlungen er zur Ausübung und Erhaltung der Wechselrechte vor nehmen muß. Die am internationalen Wechselverkehr Beteiligten sind daher seit langem bestrebt gewesen, ein einheitliches Wechselrecht für alle Staaten zu schaffen. Das Ergebnis eingehender Beratungen war das im Juni 1912 von 26 Staaten unterzeichnete Haager Abkommen, das am 28. Juni 1913 vom Deutschen Reichstag angenommen wurde, infolge des Kriegsaus bruches aber nicht Grundlage einer neuen Wechselordnung geworden war-