249 angebot nur insoweit ans, als es sich mit der Höhe des Zahlungsmittel- umlaufs und den Währungsverhältnissen vereinbaren läßt. Die Kontingentierung der Wechselkredite vom Mai 1929 wurde von der Reichsbank für nötig erachtet, weil die Wirtschaft sich damals durch Wechsel einreichung Geld zu schaffen suchte für umfangreiche D e v i s e n k ä u f e, die nicht nur zur Rückzahlung von Auslandskrediten erfolgten, sondern auch eine „Markflucht" darstellten. Wer zur Markflucht entschlossen sei, lasse sich auch durch Erhöhung der Kreditkosten nicht mehr zurückhalten. Daher hat die Reichsbank notgedrungen zur Kreditrestriktion greifen müssen. In der Praxis zeigte das System der Kreditrationierung, wie auch im Bericht der Bank-Enquete hervorgehoben wird, mancherlei Un zulänglichkeiten, „weil nun an Stelle der Auslese zu befriedigender Kredit ansprüche durch den automatischen Vergleich zwischen Rentabilität und Zins satz eine Auslese durch den Beamtenapparat der Reichsbank treten mußte, die zu vielen Unzuträglichkeiten und Beschwerden führte, um so mehr, als ja die Einräumung eines Reichsbankkredits zu einem erheblich unter den Marktsätzen liegenden Diskontsätze der Wirkung einer Subvention der einzelnen Firmen oder Gewerbezweige gleich kam". Bei den zum Diskont angebotenen Wechseln wird mehr und mehr auf das der Wechselausschreibung und der Wechselweitergabe zugrunde liegende Rechtsgeschäft zurückgegangen. Man geht nicht so weit, wie viele amerika nische Banken, die vorschreiben, jeder zum Diskont eingereichte Wechsel müsse von einem beweiskräftigen Dokumentenmaterial begleitet werden. Doch läßt sich die Reichsbank öfter Unterlagen über das Geschäft geben; können diese nicht beigebracht werden, so lehnt sie die Diskontierung der Wechsel ab. Wechsel spekulativen Ursprungs wurden schon immer von der Reichsbank zurückgewiesen *). Wie die Banken auch sonst bei Kreditgewährung nach dem Verwen dungszweck der Gelder sich erkundigen, so haben sie in vielen Fällen auch beim Ankauf von Wechseln zu ermitteln gesucht, wie der Wechsel zustande gekommen ist, ob es sich um einen Warenwechsel oder einen *) Schon AdolphWagner unterschied folgende Mittel der Diskontpolitik: 1. Zurückweisung von Wechseln spekulativen Ursprungs, 2. Verkürzung der Ausleihfristen, 8. Allgemeine Einschränkung der Kredite sKreditrestriktion) und 4. Regulierung des Diskontsatzes.