daß eine substantiierte Anklage der Pflichtverletzung vorgebracht sein muß, gegenüber der sich der Vorstand in der Verteidigungsstellung befindet. Da langfristige Anstellungsverträge soft auf ein Jahrzehnt oder auf Lebenszeit) die Gesellschaften mitunter schwer belastet haben, gestattet das Aktiengesetz die Bestellung des Vorstandes nur auf höchstens 5 Jahre seine Erneuerung des Vertrages ist natürlich zulässig). Ein memento mori, das, wenn es auch nur selten Bedeutung erlangen dürfte, die Vorstandsmit glieder zu Höchstleistungen anspornen wird. Abberufung des Vor standes während der Vertragszeit ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes statthaft. Sozialethischen Forderungen tragen die §§ 77 und 78 Rechnung: „Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, daß die Gesamtbezüge der Vorstands mitglieder sGehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelt, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmit glieds und zur Lage der Gesellschaft stehen." Tritt eine wesentliche Ver schlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft ein, so ist der Aufsichts rat zu einer angemessenen Herabsetzung der Bezüge berechtigt. — Dem Aufsichtsrat liegt nach wie vor die Überwachung der Geschäftsführung ob. Vom Vorstand kann der Aufsichtsrat jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu einem Konzernunternehmen verlangen. Er ernennt den Vorstand und beruft ihn ab. Eine Hauptversammlung muß er einberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Den Jahresabschluß, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Geschäftsbericht hat er zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten. Da der Gesetzgeber einen aus zu vielen Köpfen bestehenden Aufsichtsrat zur Überwachung der Geschäftsführung nicht für geeignet hielt, wurde die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder begrenzt und nach der Höhe des Grund kapitals gestaffelt: Bis 3 Mill. NM. liegt die Zahl zwischen der der Grazien und der Musen s3 bis 7); bis 20 Mill. RM Grundkapital darf die Höchst zahl 12, über 20 Mill. RM 20 betragen. Im übrigen darf niemand mehr als 10 Aufsichtsratsposten bekleiden. Hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsicht ratsmitglieder sind die für die Vorstandsmitglieder geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. 448