^ Gkbabö 30. A. 497 saufet der Rückprämie ist die Verlustgefahr begrenzt. Wie bei der Vorprämie, gibt es auch bei der Rückprämie Geschäfte mit schiefer Mitte. ß) Stellagegeschäfte Das Vor Prämiengeschäft sichert den Käufer gegen unbegrenzten Ver lust bei starkem Sinken des Kurses und ermöglicht ihm andererseits un begrenzten Gewinn (wie beim Fixkauf), wenn der Kurs über den Prä mienkurs sich hebt. Umgekehrt, sehen wir, ist es bei der Rückprämie. Sie schützt den Baissier gegen das Risiko einer größeren Kurssteigerung. Eine Doppel Versicherung bietet das Stellage» oder Stell- g e s ch ä f t. Der Käufer einer Stellage erwirbt durch Zahlung des ,,S t e l l g e l d e s" das Recht, die Stücke zu einem vereinbarten nied rigeren Kurse zu liefern oder zu einem vereinbarten höheren Kurse zu beziehen. Eins von beiden muß er tun. Der Verkäufer der Stellage („Steller") muß „still halten", während der Käufer nach oben Und nach unten gleichzeitig spekuliert. Beispiel: 140/124 Stellage heißt: Am Prämienerklärungstage muß der Käufer der Stellage die vereinbarte Menge X-Aktien entweder zu HO °j 0 abnehmen oder zu 124 °/ 0 liefern. Er wird abnehmen (fordern), wenn am Erklärungstage der Börsenkurs über 132°/ 0 (Mittelkurs der Stellage, Stichkurs) notiert. Ziefern wird er dagegen, wenn der Kurs unter 132 °/ 0 gegangen ist. Beim Mittelkurs (132 °/ 0 ) wird der Käufer der Stellage von seinem 8orderungsrecht Gebrauch machen, wenn er die betreffenden Alerte zur Ablieferung aus einem vorher getätigten Verkaufsgeschäft be- nötigt, oder wenn er in dem betreffenden Papier weiter nach oben speku lieren will. Liefern wird er dagegen bei einem Kurse von 132°/,, wenn er die Effekten bereits aus einem anderen Engagement besitzt, oder wenn er weiter a la baisse in dem betreffenden Papier engagiert sein will. Das Risiko des Käufers der Stellage ist begrenzt in der Differenz Zwischen dem Mittelkurs und dem Forderungskurs, bzw. dem Mittelkurs ""d dem Lieferungskurs. In unserem Beispiel beträgt die Differenz 8 °/ 0 . Die Spannung der Stellage (Differenz zwischen Forderungs- und Lieferungskurs) entspricht dem vierfachen des Prämiensatzes, bzw. bei