37 stücken zahlte und, wenn ausdrücklich Gold verlangt wurde, dafür eine Extragebühr (Prämie) forderte —, so hatten wir doch in Deutschland, sei es auch nur dem Namen nach, bis zum 1. Oktober 1907 die hinkende Goldwährung. Von diesem Tage ab war die Ein lösung der Noten in Gold durch Gesetz verbürgt, und Deutschland hatte jetzt die bereits durch das Münzgesetz von 1873 vorgesehene „Reichsgold- währung". Mit dem 4. August 1914 wurde dann die Goldwährung in Wirklichkeit wieder aufgehoben. 1) Papierwährung*). Das Wesen der Papierwährung besteht darin, daß papierne Geld zeichen, die auf einen bestimmten Betrag Metallgeld lauten, deren Ein lösbarkeit in Metallgeld jedoch aufgehoben ist, mit gesetzlicher Zahlungs kraft (Zwangskurs) ausgestattet sind, d. h. von den Staats angehörigen angenommen werden müssen. Daneben gibt es noch un- eigentliches Papiergeld, das jederzeit in Währungsgeld umgetauscht wird. Solche Geldersatzmittel waren z. B. die deutschen Reichskassen scheine und die Banknoten bis zum 4. August 1914. Weiteres hierüber s. S. 90 ff. Ist der Kredit des Staates gesichert, so wird auch eine vor übergehend stärkere Ausgabe von Papiergeld nichts daran ändern, daß es im privaten Verkehr in gleicher Weise wie das Metallgeld umläuft. Hat jedoch der Staat in großer Finanznot das Papiergeld stark ver mehrt, so werden dadurch die Metallmünzen aus dem Verkehr gedrängt. Das Papiergeld ist dann zum alleinigen Umlaufs- und Zahlungs mittel und hiermit auch zum Wertmaß geworden. Das Ausland ver langt, daß die Zahlungen für Warenbezüge, Zinsen usw. in Hartgeld geleistet werden. Papier nimmt es nur mit einem Disagio; das Edel metallgeld wird zu einer Ware (mit einem gewissen Seltenheitswert), deren Preis in Papier ausgedrückt wird. Die Entwertung des Papier geldes gegenüber dem ursprünglichen Metallgeld kommt in dem Agio (Aufgeld) der Metallmünzen zum Ausdruck. Während Goldgeld sich nie- mals weit entfernen kann vom Wert ungemünzten Goldes oder dem anderer Goldmünzen gleichen Feingehaltes, bestehen für den Wert des *) Auf Einzelheiten einzugehen, verbietet der Raum. Es sei insbesondere verwiesen auf die Arbeiten von Helffcrich, Knapp, Lexis und Adolph Wagner.