56 Der Wechsel dient somit weiter zur W e r t a n l a g e, besonders für diejenigen, die auf Liquidität (flüssige Anlage) achten müssen. Seiner Verwendung als S i ch e r u n g s m i t t e l (Kautionswechsel) hat der ver teuerte Wechselstempel erheblich Abbruch geleistet. Die Erkenntnis der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Wechsels hat dazu geführt, die Beschränkungen der Wechselfähigkeit auf bestimmte Berufsklassen aufzuheben. Im Art. 1 der WO. heißt es: W e ch s e l f ä h i g ist jeder, der sich durch Verträge verpflichten kann. d) Arten und Erfordernisse des Wechsels. Je nachdem der Aussteller eines Wechsels einen Dritten beauftragt, die Zahlung zu leisten, oder selbst verspricht, Zahlung bei Fälligkeit zu leisten, unterscheidet man: 1. Die trassierten (gezogenen) Wechsel oder Tratten. Von ihnen handeln die Artikel 4—95 der WO. 2. Die eigenen oder trockenen Wechsel, auch Solawechsel genannt, weil sie nur in einem Exemplar ausgefertigt werden. Sie kommen im kaufmännischen Verkehr verhältnismäßig selten vor und werden hauptsächlich als Sicherheit für Darlehen oder an Behörden (z. B. Eisenbahn oder Post) als Sicherheit für gestundete Gebühren gegeben. Ist der Ausstellungsort des Wechsels mit dem Orte der Zahlung identisch, so liegt ein P l a tz w e ch s e l, sonst ein D i st a n z w e ch s e l vor. Ist ein Wechsel an einem anderen Platze als an dem Wohnort des Be zogenen z a h l b a r, so nennt man ihn D o m i z i l w e ch s e l. Domiziliert (Vermerk: „zahlbar bei") werden hauptsächlich Wechsel auf kleinere Plätze, auf sog. Nebenplätze, an denen die Deutsche Reichsbank eine Filiale nicht besitzt, und die schwer weiter zu begeben sind, weil die Einlösung (das Inkasso) und ein etwaiger Protest mit größeren Kosten verknüpft sind. Die als Domizilstelle benannte Bank oder Bankfirma löst den Wechsel natürlich nur ein, wenn ihr der Betrag (einschließlich der Domizilpro- vision) zu diesem Zweck zugegangen ist oder der Auftraggeber ein ent sprechendes Guthaben bei ihr besitzt. Zu unterscheiden von den reinen, eigentlichen Domizilwechseln sind die uneigentlichen Domizilwechsel, die sog. Zahlstellenwechsel, das sind Wechsel, auf denen zwar eine von der Wohnung des Bezogenen verschiedene Zahlungsadresse angegeben ist, Bezogener und