83 Auch das Reisebureau der Hamburg-Amerika-Linie hatte in Verbin dung mit der Diskonto-Gesellschaft in Berlin, ebenso wie der Norddeutsche Lloyd, solche „Reiseschecks" ausgegeben, die an zahlreichen Plätzen der Welt zu dem auf dem Scheck aufgedruckten Betrage in der Währung des betreffenden Landes gezahlt wurden. e) Sorgfalt beim Scheckverkehr: Aufbewahrung und Au s f ü l l u n g d er Formulare, Ab trennen der Zahlenreihe. Verrechnungsschecks. Die erste Pflicht des Scheckkundeu, ganz gleichgültig, ob er Kaufmann oder Privatperson ist, besteht in der sorgfältigen A u s b e w a h - r u n g der S ch e ck f o r m u l a r e. Nach dem Scheckvertrage, das ist dem meist formlos abgeschlossenen Abkommen des Kunden mit dem Bankier, hat der Kunde alle Folgen und Nachteile, die durch abhanden gekommene oder gestohlene Scheckformulare entstehen, zu tragen, sofern nicht die zur Zahlung beauftragte Bank von dem Verluste rechtzeitig benachrichtigt wird, um die Zahlung an den unrechtmäßigen Inhaber verhindern zu können. Trifft die Bank ein Mitverschulden, so wird sie sich jedoch nicht aus den Scheckvertrag berufen dürfen. Damit Scheckfälschungen durch Erhöhung des Betrages oder andere Abänderungen des Textes nicht vorgenommen werden können, müssen die in den Schecksormularen offen gelassenen Stellen durch Striche aus gefüllt werden. Ferner soll der Aussteller eines Schecks von der Zahlen reihe, die sich auf der rechten Seite des Schecks befindet ssiehe die Bei spiele S. 78 und 79), diejenigen Zahlen abtrennen oder durchstreichen, die den Betrag des Schecks übersteigen. Eine Fälschung ist zwar auch dann nicht gänzlich ausgeschlossen, aber doch nur in gewissen Grenzen möglich. Bei Beispiel A dürfen nur die Zahlen 500 und 1000 stehen bleiben, bei Beispiel B ist die umrandete Zahlenreihe (500 000—20 000 einschließlich) abzutrennen. Der Aussteller, der diese Vorschrift nicht be achtet, geht ein Risiko ein, aber auch, wie nachfolgende Reichsgerichts entscheidung zeigt, die bezogene Bank, die der Zahlenreihe vor der Aus zahlung des Schecks keine Beachtung schenkt. Eine Berliner Bank, die mit dem Ingenieur R. in Scheckverkehr stand, hat einen von R. auf sie gezogenen Scheck eingelöst, der bei der Vorlegung über 11 000 M lautete. Mit diesem Betrage hat sie das N.sche Konto belastet. R.