86 Ähnlichkeit hiermit besitzt das m ar k in g, das man in London kennt: Die am Londoner Clearing beteiligten Bankfirmen zeichnen die Schecks, die ihnen nach Clearing-, aber vor Bureauschluß eingeliefert werden, mit den Anfangsbuchstaben ihrer Firma; dies besagt, daß sie in Ordnung gehen und ihnen die Priorität im Clearing des folgenden Tages ver schafft wird. Uber bestätigte Schecks der Reichsbank — andere Banken oder Bankfirmen in Deutschland dürfen Schecks nicht mit einem derartigen Vermerk versehen — s. S. 153. 4. Der Postscheck'). a) D i e Organisation des Postscheckverkehrs. Der große Erfolg des seit 1883 bestehenden österreichischen Postscheck- verkehrs 2 ) hatte die deutsche Neichs-Postverwaltung bereits im Jahre 1889 veranlaßt, dem Reichstag eine Denkschrift, betreffend die Einfüh rung des Postscheckverkehrs im Reichspostgebiete, vorzulegen. An der Gebührenfrage scheiterte der Entwurf. 1908 kam eine neue Vorlage an den Reichstag, und jetzt wurde der Reichskanzler ermächtigt, den Post- Überweisungs- und Scheckverkehr, zunächst im Verordnungswege, ein zuführen. Die P o st s ch e ck o r d n u n g ist am 1. Januar 1909 in Kraft getreten. Während in Österreich und in Ungarn die gesamte Kontenführung beim Postsparkassenamt in Wien bzw. beim Postscheckamt Budapest erfolgt, hat man in Deutschland, nach dem Vorbilde der Schweiz, dem dezentrali sierten System den Vorzug gegeben. Man ist dabei von dem Grund- satz ausgegangen, je bequemer das Postscheckamt dem Kontoinhaber liegt, desto größer wird die Beteiligung sein. Aus fiskalischen Gründen ist die Dezentralisation jedoch nicht so weitgehend wie in der Schweiz. st Literatur: W. Jllemann, Der Zahlungsverkehr durch Post und Bank. Leipzig 1917. Bernhard Maier, Der Postsch ckverkehr. Konstanz 1919. H. Neu mann, Der Scheck- und Postscheckverkehr. Erfurt 1909. Denk schrift aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens des Postscheckverkehrs 1909—1919. Berlin 1919. Geschäftsberichte über die Ergebnisse des Postscheckverkehrs. s ) In Ungarn wurde der Postscheckverkehr 1889, in der Schweiz 1906, in Japan 1907, in Frankreich 1917 eingeführt.