128 Bei Beurteilung einer Bankbilanz wirb daher ein Hauptaugenmerk auf ihre Liquidität, die ein gesteigerter Grad der Sicherheit ist, gerichtet. Zu den Verbindlichkeiten werden sämtliche Kontokorrentkre ditoren und die Akzepte der Bank gerechnet. Diesen Posten stehen als leicht greifbare Aktiva gegenüber: Kasse, fremde Geldsorten, Kupons, Bankierguthaben, Wechsel, Effekten, Reports und Darlehen gegen börsen gängige Wertpapiere und Vorschüsse auf Waren. Wesentlich ist natürlich die Qualität der einzelnen Forderungen. Um die Liquidität fest zustellen, wird berechnet, welche Forderungen sofort fällig sind — das seit 1912 übliche Bilanzschema unterscheidet Einlagen, die innerhalb von 7 Tagen, von 3 Monaten und über 3 Monate hinaus fällig sind — und wieviel von den Mitteln der Bank so angelegt sind, daß sie sofort zu Geld gemacht werden können. Voraussetzung hierbei ist aber, daß Reichs bank und Börse noch funktionieren. Nach der vorwiegenden Art der Passivgeschäfte, d. h. nach der Art der Schuldverpflichtungen, die die Banken übernehmen (je nach Art der Kapi talbeschaffung), gliedert man: Notenbanken, Depositenbanken und Pfand briefbanken — sie nehmen Kredit durch Ausgabe von Noten, durch An nahme verzinslicher Einlagen, bzw. durch Ausgabe von Pfandbriefen —, nach der vorwiegenden Art der Aktivgeschäfte: Diskonto-, Lombard-, Kre dit-, Kontokorrentbanken usw. Praktisch läßt sich diese Einteilung aber nicht durchführen. Daß zu einem Aktivgeschäft immer ein entspre chendes Passivgeschäft, und ebenso umgekehrt, gehört, ist selbstverständlich, denn nur durch eine Kombination eines oder mehrerer Aktiv- und Passivgeschäfte entsteht eine Bank. In der Regel liegen die Ver hältnisse jedoch so, daß die sogenannten Kredit-, Spekulations- oder Depo sitenbanken meistens alle Aktiv- und Passivgeschäfte, mit Ausnahme des Noten- und Pfandbriesgeschäftes, betreiben. Die Betriebsmittel werden angelegt: im Diskont-, Kontokorrent-, Lombard-, Report-, Finanzie rungsgeschäft usw. Das Rothschildsche Prinzip: Betreibung nur weniger, aber sehr ertragreicher Geschäfte, ist für die Aktienbanken, die eine reget- mäßige Dividendenzahlung erstreben und ihr Kapital und ihre Beamten dauernd beschäftigen müssen, unanwendbar. Es herrscht vielmehr das „Warenhaus-Prinzip": Ausnutzung aller sich bietenden Möglichkeiten, Gewinne zu erzielen. (Verboten ist den deutschen Kreditbanken nur das Noten- und das Pfandbriefgeschäft.) In Deutschland besteht also im