281 Hatte z. B. die Depositenkasse F der Dresdner Bank in Berlin im Ans trage ihres Kunden X Y on die Depositenkasse C der Disconto-Gesellschaft in Berlin für Rechnung deren Kunden AB 20 000 M zu zahlen, so war früher das Verfahren folgendes: Die Dcpositenkasse F der Dresdner Bank beauftragte schriftlich ihre Zentrale (bzw. Wechselstuben-Zentrale), die betreffende Zahlung zu bewirken. Das Korrespondenzbureau der Zentrale gab diesen Auftrag (wie oben geschildert) an die Hauptkasse. Dort tvurde eine Doppelguittung ausgeschrieben und ein Bote mit der Summe (evtl, in einem Scheck auf die Reichsbank oder den Kassenverein) zur Zentrale der Disconto-Gesellschaft geschickt. Die Hauptkasse der Disconto-Gesell schaft teilte dies mittelst eines Buchungsbelegs der Korrespondenzabteilung mit, und diese schrieb den Betrag ihrer Depositenkasse unter Anzeige gut. Heute wird die Quittung gleichzeitig mit dem Zahlungsauftrag und dem Buchungsbeleg — in einem einzigen Arbeitsgange — getippt. Die Zah lung wird nicht mehr direkt geleistet, sondern der Betrag wird auf das Reichsbankgirokonto der betreffenden Bank überwiesen. Die Avise da gegen gehen durch den Kassenvereiu, wo sie die Empfänger (Banken) mehrmals täglich abholen lassen. Um Ist" hat jeder Teilnehmer bei dem Girokontor der Reichsbank ein Verzeichnis einzureichen, aus dem ersichtlich ist, welche Sunime insgesamt einer jeden Firma zu Lasten des Einreichers überwiesen werden soll; siehe S. 283 ff. Mit dem Inkasso (Einzug) von Wechseln, Schecks und Anweisungen aufs In- und Ausland (Giro: „Wert zum Inkasso", „zum Einzug") befaßt sich die Mehrzahl der Banken und Bankiers x ). Die Einzugsgebühren sind in den Jahren vor dem Kriege verbilligt worden. Platzschccks werden fast stets, Platzwechsel häufig ohne Provisionsberechnung eingezogen. Banken, die Filialen besitzen, besorgen vielfach nicht nur das Inkasso der auf eine Filiale lautenden Schecks kostenfrei, sondern auch derjenigen Schecks, die auf ein anderes Bankhaus eines dieser Plätze gezogen sind. Mehrere Banken und Bankiers, die dem Scheckverkehr besondere Aus» inerksamkeit schenken, Filialen an größeren Plätzen aber nicht besitzen, haben mit befreundeten Banken und Bankiers in Berlin, Köln, Frank- fürt a. M., Hamburg, Leipzig usw. ein Abkommen getroffen, die aus sie st Für einen Wechsel, der nicht sofort bei Vorlage, sondern erst nachträglich am Schalter der betr. Bank eingelöst wird, wird dem Bezogenen, bzw. dem Einlösenden, eine Gebühr von 0.60 RM berechnet.