325 lauf im Handel und Verkehr gebraucht werden, sondern dem Reich (Staat) auf längere Zeit überlassen bleiben sollen. Mit der Eintragung wird der Anleihemarkt entlastet, was zur Stetigkeit und Hebung der Kurse beiträgt. Gebühren werden nur bei der Löschung zum Zweck der Ausreichung von Schuldverschreibungen erhoben, und zwar für jedes angefangene 1000 M Kapitalbetrag 75 Pf., mindestens jedoch 2 M. Die zu Zwecken des Schuldverkehrs erfolgenden Beglaubigungen von Anträgen usw. sind stempelfrei. Seit 1910 bestehen erhebliche Erleichterungen für den Verkehr mit dem Reichsschuldbuch (Gesetz vom 6. Mai 1910) und dem preußischen Staatsschuldbuch (Gesetz vom 22. Mai 1910). Ähnliche Einrichtungen haben die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen usw., sowie mehrere Städte (Frankfurt a. M., Haniburg, Bremen usw.) geschaffen. Sämtliche Regierungshauptkasfen, sowie die Kreiskassen außerhalb Berlins und die mit Zahlung der Buchschuldzinsen beauftragten Kassen- stellen der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, die Reichsbank anstalten usw. haben vom Publikum Schuldverschreibungen der konsoli dierten Staatsanleihen, die in eine Buchschuld des Staates umgewandelt werden sollen, anzunehmen und mit den erforderlichen Anträgen und Ver- zeichnissen an die Hauptverwaltung der Staatsschulden („Schuldbuch- Angelegenheit") zu senden, ferner Barbeträge vom Publikum zum Zwecke der Begründung einer Buchschuld anzunehmen und sie mit dem Antrage auf Eintragung in das Schuldbuch an die Preußische Staatsbank (See- handlung) bzw. an die Reichsbankhauptkasse (für Reichsanleihen) zu übermitteln. VI. Bankbetriebe des öffentlichen Rechts. Neben der Reichsbank, die nach dem neuen Gesetz „eine von der Reichsregierung unabhängige Bank" ist, und den Privatbanken be stehen eine Anzahl ö f f e n t l i ch e r B a n k e n, die unter der Obhut des Reichs, oder der Länder, oder der Gemeinden ins Leben gerufen und aus gebaut wurden, und bei denen große Summen öffentlicher Gelder an gelegt sind i). i) S. a. die Berichte des Generalagenten vom 30. Mai und 30. November 1926. Berlin 1926.