348 Bankiers ihre Reserven bei ihr verwahrten, wurde sie in noch höherem Maße als die Zentralnotenbanken anderer Länder die Z e n t r a l st e l l e des Geldmarktes, the bankers bank. Das englische Bankgesetz ist auf dem von John Lloyd (Dord Overstone) ausgestellten currency principle aufgebaut: Die Banknoten werden als „currency", als ein dem Gelde in seinen Wirkungen völlig gleichartiges Umlaufsmittel betrachtet. Jedes Land kann nur einen bestimmten Betrag von Münzen und Banknoten aufnehmen; durch Vermehrung der Bank noten müsse ein gleicher Betrag von Metallgeld dem Verkehr entzogen werden. Die Lehre beruht auf der Theorie, daß der Wert des Geldes vom Quantum, und nicht auch vom Bedürfnis abhängt. Die „Bankschulc" (banUng principle) behauptet demgegenüber, die Bank könne überhaupt nicht mehr Noten in Umlauf bringen, als der Verkehr bedürfe. b) Verwaltung der Bank. An der Spitze der Bank steht der Governor (Präsident), ihm zur Seite und als Stellvertreter der Deputy Governor (Vizepräsident). Die Amtsperiode des Governor währt zwei Jahre; nach deren Ablauf tritt an seine Stelle der Oeputy Governor, und als neuer Oeputy Governor wird in der Regel der jeweils älteste Direktor gewählt, der noch nicht Präsident gewesen ist. In letzter Zeit sind die Gouverneure länger als 2 Jahre im Amt geblieben. Montagu Collet Norman ist jetzt bereits das 7. Jahr Gouverneur. Das Direktorenkollegium (board of directors) besteht aus 24 Personen, durchweg Londoner Großkaufleuten (nicht Juristen, wie in manchen anderen Ländern), die von den Aktionären in der Generalver sammlung gewählt werden. Drei von den Direktoren scheiden alljährlich aus, und zwar in der Regel die jüngeren. Diejenigen Mitglieder, die bereits den Posten des Governor bekleidet haben, bleiben dauernd im Amt und bilden das Schatzkomitee (committee of treasury), das in allen wichtigen Angelegenheiten dem Governor mit Rat zur Seite steht. Seit 1918 besteht der Posten eines „Comptroller“. Er übt gewisser maßen die Tätigkeit eines Generaldirektors aus und soll gegenüber den ehrenamtlich tätigen und turnusmäßig ausscheidenden Gouverneuren eine gleichmäßige Geschäftsführung gewährleisten. Die Generalversammlungen finden jährlich im März und