428 Zweifel bestehe» vielfach, ob und unter welchen Voraussetzungen Bank häuser für Auskünfte und Ratserteilung, für die E m p s e h l u n g von Wertpapieren regreßpflichtig gemacht werden können. Das Publi kum ist, schlägt eine Spekulation fehl, geneigt, den Bankier dafür ver antwortlich zu machen. § 347 des HGB. sagt: „Wer aus einem Geschäfte, das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zu Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzu stehen", und nach § 384 des HGB. hat der Bankier als Kommissionär die Pflicht, „das Interesse des Kommittenten wahrzunehmen". Er muß besonders vorsichtig sein, wenn er einem Kunden von einem beabsichtigten Geschäft abrät und ein anderes vorschlägt. Vom Bankier, der einen Rat schlag erteilt, lvird verlangt, daß er die Tatsachen, die für oder gegen den Ankauf eines Wertpapieres sprechen, genau geprüft hat; er muß es verstehen, die Mitte zwischen Pedanterie und Tollkühnheit einzuschlagen. Die Entwicklung der Kurse kann er nicht prophezeien; er soll aber die Tatsachen, die zugunsten oder zuungunsten der in Frage kommenden Effekten sprechen, anführen, die Lage des betreffenden Unternehmens schildern, seine Ansichten über die Gestaltung des Geld- und Effekten- Marktes äußern usw. Die Entscheidung muß der Kunde selbst fällenst. VII. Die Kurse. ]. Die Börsenmakler. Weil eine Umfrage unter den Börsenbesuchern, wer von einem genann ten Wertpapiere zu einem bestimmten Kurse einen bestimmten Betrag abzugeben, bzw. zu verkaufen bereit ist, sehr zeitraubend wäre und meistens st Beherzigenswerte Worte richtete Wassermann, Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, auf dem VI. Allgemeinen Deutschen Bankiertag (September 1925) an seine Standesgenossen, die berufen sind, das Publikum bei Kapitals anlagen zu beraten: „Sehen Sie sich das Papier, das Sie dem Sparer ver kaufen, sehr genau an. Der Sparer will Reute haben, er ivill sie auch w i r k l i ch haben, und bei den gegenwärtigen Zinsverhältnissen hat er auch Anspruch auf eine ansehnliche Reute. Aber prüfen Sie genau, ob in dem Papier, das der Sparer kaufen soll, nicht mehr versprochen wird, als später tatsächlich geleistet werden kann. Keine noch so hohe Vermittlungs provision darf den Bankier dazu verführen, von solcher Prüfung Abstand zu nehmen."