28 O. GW. 25.21. 483 Die Schwankungen dieser zum Handel in variablen Kursen zugelassenen Wertpapiere kommen bei den Kursnotierungen in der Weise zum Ausdruck, daß nicht sämtliche Kurse, zu denen Geschäfte erfolgt sind, notiert werden, sondern bei jedem Wertpapier swie beim Terminhandel) nur die höchsten und die niedrigsten Grenzkurse. Im Freiverkehr werden außer Papieren, die o ffiziell variabel notiert werden, und Papieren, denen seitens der Spekulation zeitweise besonderes Interesse entgegengebracht wird, auch Papiere gehandelt, die offiziell sämtlich) nicht notiert werden, weil die Effekten von der Zu lassungsstelle nicht zugelassen sind. Entweder genügten sie den Anfor derungen der Zulassungsstelle nicht, oder ein diesbezüglicher Antrag war noch gar nicht gestellt worden, weil die Werte noch nicht „börsenreif" waren. Mitunter handelt es sich um „junge Aktien", bei denen die Gesellschaft aus besonderen Gründen die Stellung des Zulassungsantrags hinausschiebt. Für die Besitzer solcher „jungen Aktien" ist dies ein erheblicher Nachteil, da der Kurs nicht zugelassener Aktien erheblich niedriger ist als der Kurs sonst völlig gleichwertiger Aktien, die zum Börsenhandel zugelassen sind. a) Kassakurse. Die Feststellung der Einheits-Kassakurse sder e r r e ch - n e t e n Kurse) beginnt an der Berliner Börse, deren Technik wir hier schildern, für die festverzinslichen Wertpapiere um 12% Uhr, für die Divi dendenpapiere um 1 Uhr. Bis zu dieser Zeit und über sie noch hinaus •— und zwar bis die Kursmakler angekündigt haben, daß sie Orders in dem Papiere, dessen Kurs sie feststellen wollen, nicht mchr annehmen — müssen die Kursmakler, die ihre bestimmten Plätze in rechteckig geformten Schranken haben, bzw. zeitweise sich vor diesen aufhalten, Kauf- und Ver kaufsaufträge entgegennehmen. Die Banken sind in der Lage, einen großen Teil der Kauf- und Ver kaufsaufträge ihrer Kundschaft zu kompensieren. Mitunter handeln sie auch direkt, d.h. sie suchen selbst einen Gegenkontrahenten zu finden; nur die „Spitzen" geben sie den Maklern. Die smündlich erteilten) Aufträge trägt der Kursmakler, bzw. dessen Stellvertreter sS u b st i t u t), unter Wiederholung des Auftrags, in sein Börsenbuch ein, das so viele Aus schnitte enthält, als der Makler Papiere handelt. Auf die linke Seite kommen die Verkaufsaufträge, also seine Käufe, und rechts die Kauf-