446 eine erhebliche Erhöhung der Depot- und Efsektenkommissions-Gebühren un umgänglich wird, wenn die gegenwärtige Handhabung des Verwahrungs- und Lieferungsgeschäfts beibehalten wird. Um unserer Kundschaft diese Gebühren- erhöhung zu ersparen, beabsichtigen wir in Übereinstimmung mit den maßgeb lichen öffentlich-rechtlichen und den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten, die Aktiendepots unserer Kundschaft, späterhin auch die sich hierfür eignenden festverzinslichen Wertpapiere unserer Kundschaft, in einheitlichen Sammel depots bei der Bank des Berliner Kassen-Vereins zu vereinigen. Hierdurch würde die Einzelverwahrung und bei An- und Verkäufen von Wertpapieren die kostspielige Lieferung effektiver Stücke vermieden, und es würden Über- Weisungen mittels des Effektenschecks an deren Stelle gesetzt werden. Der Effektenverkehr würde sich damit stückelos abwickeln. Bezüglich der in das Sammeldepot aufgenommenen Wertpapiere können wir demzufolge in Zukunft nicht mehr die Verpflichtung übernehmen, einem jeden unserer Geschäftsfreunde gerade diejenigen Nummern zur Verfügung zu stellen, die er uns eingeliefert hat oder die wir für ihn angeschafft haben. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ist für unsere Geschäftsfreunde hiermit jedoch nicht verbunden; denn diese Wertpapiere werden mit der Vereinigung im Sammeldepot des Kassen-Vereins nicht etwa unser Eigentum oder Eigen tum des Kassen-Vereins und haften daher auch nach wie vor nicht für unsere Verbindlichkeiten oder etwa die des Kassen-Vereins. Vielmehr verbleibt das Eigentum an den Wertpapieren jedem unserer Kunden, wenn auch nicht, wie bisher, als Sondereigentum an den einzelnen Stücken selbst, sondern als Mit eigentum an der Gesamtheit der im Sammeldepot vereinigten Wertpapiere ein und derselben Gattung. Für die Erfüllung der dem Kassen-Verein aus dem Vertvahrungsverhältnis obliegenden Pflichten stehen wir unseren Ge schäftsfreunden gegenüber ein. Auch die übrigen die Wertpapiere betreffenden Rechte unserer Kundschaft, z. B. hinsichtlich des Dividendenbezuges, der Aus übung von Bezugsrechten, der Vertretung der Aktien in der Generalversamm lung, der Verpfändbarkeit der Werte usw. bleiben unverändert bestehen. Für alle Wertpapiere, welche nicht den deutschen Stempel oder welche einen ausländischen Stempel tragen, für die nicht vollgezahlten Versicherungsaktien und für alle verlosbaren Wertpapiere verbleibt es bei dem bisherigen Zustand. Wir richten an unsere Kundschaft die Bitte, sich mit der Vereinigung ihrer bei unS ruhenden Wertpapiere im Sammeldepot der Bank des Berliner Kassen- Vereins einverstanden zu erklären, da die Beibehaltung des jetzigen Znstandes die Berechnung erhöhter Depotgebühren und Effektenkommissionsgebühren er forderlich machen würde." Ani 31. Dezember 1926 erstreckte sich dieser Verkehr auf 692 Effekten» gattungen'). Das Endziel bei Effekten, die völlig gleichartig snicht aus- In dem Aufsatz von Max Beseler, Der Effekten-Giroverkehr in Deutschland sin den Mitteilungen des Verbandes österreichischer Banken und