157 Der Vorstand und der Überwachungs-Ausschuß der L.K. haben das Recht, jederzeit von einem Vereinsmitglied eine größere Sicherstellung als 5 % (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20000 RM Garantie- summe 10 %) des ausmachenden Betrages und anch die Sicherstellung der ersten schwebenden Verbindlichkeiten bis zu der freigelassenen Höhe von 100 000 RM (bei Vereinsmitgliedern der 5. Klasse mit 20 000 RM Garantiesumme 80 000 RM) zu verlangen. Im Frühjahr 1927 ist bei allen Teilnehmern die Mininialdeckung auf 15 % erhöht worden. Wird dem Verlangen nach größerer Sicherstellung nicht unverzüglich nachgekommen, so ist der Überwachungs-Ausschuß berechtigt, die Exekution der schwebenden Termingeschäfte des Vereinsmitgliedes vorzunehmen, auch seine Ausschließung Beim Verwaltungsrat zu beantragen. Die Ver einsmitglieder sind verpflichtet, die Tätigkeit des Überwachungs-Aus- schusses bei der Prüfung, ob höhere Sicherheitsleistung, als zunächst vor geschrieben, für die schwebenden Engagements erforderlich ist, dadurch zu unterstützen, daß sie gegebenenfalls den Vorstand der L.K. ans die Not wendigkeit, eine höhere Sicherheitsstellung für ihre als Aufgabe bezeich neten Gegenkontrahenten zu fordern, besonders hinweisen. Der Überwachungs-Ausschuß hat das Recht, einem Vereinsmitglied auf dessen Antrag in besonderen Fällen nach Prüfung der darzulegenden Verhältnisse die Stellung der vorgeschriebenen Mindestsichcrheit zu er- lassen, sofern daraus keine Schädigung der L.K. zu erwarten steht. Verbindlichkeiten aus Prämien-, Noch- und Stellagen- geschästen sind wie gewöhnliche Geschäfte zu behandeln; jedoch hat der Wahlberechtigte keine höhere Sicherheit als die Hälfte der in Frage kommenden Prämie oder als ein Viertel des Stellgeldes, der Stillhalter dagegen die vorgeschriebene Sicherheit zu stellen, und zwar so, daß bei einer längeren Laufzeit als bis zum zweitfolgenden Monatsschluß eine zusätzliche Sicherheit in halber Höhe für jeden angefangenen Monat, für den Zahler begrenzt bis zur vollen Prämie, zu stellen ist. Bei nachweislichen Arbitragegeschäften beträgt der für jedes Termingeschäft in Wertpapieren zu leistende Decknngsbetrag statt 5 nur 2 %. Jedes Vereinsmitglied haftet für die Erfüllung seiner eigenen Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen ans Zeitgeschäften der L.K. mit seinem gesamten Vermögen.