474 Wiederaufkommen des Terminhandels eingesetzt hat, wieder größere Be deutung erlangen. a) Vor- und Rückprämiengeschäfte. Bei einem Vorprämiengeschäft erwirbt der Käufer das Recht, an einem festgesetzten Termin eine bestimmte Menge eines Wertpapiercs voni Verkäufer zu einem vereinbarten Kurse zu fordern. Macht er von diesem Rechte Gebrauch, so muß der Verkäufer an dem Tage, den der Börsenvorstand als Lieferungstag für den betreffenden Medio oder Ultimo festgesetzt hat, liefern. Dieses Recht des Käufers — Wähler (in Wien Assekurat — Ver sicherter) genannt — bringt naturgemäß eine Verschlechterung der Lage der anderen Partei, die „stillhalte n" muß — in Wien Assekurant (Versicherer) genannt- er sichert die Gegenpartei vor Verlusten. — Für dieses Recht, das dem Käufer eingeräumt wird, muß er an den Verkäufer etwas zahlen. Dieses Entgelt wird an den deutschen Börsen in den Kurs eingerechnet. Macht der Käufer von seinem Forderungsrecht nicht Ge brauch, so hat er nur das Entgelt — Prämie genannt — zu entrichten; er „ab and o nn i er t". Beispiel: X kauft zu einer Zeit, wo der Kurs von Aktien der Deutschen Bank per Ultimo Oktober 210 % ist, 30 000 RM Deutsche zu 212% mit 2% Vorprämie — geschrieben: 212 2 V. (lies 212 dont (französisch — davon) 2). Dies heißt: Der Käufer X hat das Recht, von dem Verkäufer Ultimo Oktober die Lieferung von 30 000 RM Deutsche Bank-Aktien zum Kurse von 212 % zu fordern. Tut er dies nicht, so muß er 2 % an den Verkäufer zahlen. Der Gewinn des Käufers der Prämien ist unbegrenzt; sein V e r l u st ist auf 2 X (die Prämie) be grenzt. Wann wird der Käufer Lieferung verlangen? — Sicherlich daun, wenn der Kurs der Aktien der Deutschen Bank an dem für Ultimo Ok tober festgesetzten Prämienerklärungstage höher als 210 X ist- Ist der Kurs z. B. 210,50 %, so wird X zu diesem Kurse Lieferung fordern. Denn wenn er die Deutschen zu 210,50 X verkauft — Börsenstempel, Provision und Courtage, die noch wesentlich ermäßigt werden müssen, wenn der Terminhandcl seinen früheren Umfang erreichen sott, sind hierbei nicht berücksichtigt —, so würde er nur IVeX am Kurse verlieren: Er