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        <title>Geld-, Bank- und Börsenwesen</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Obst</surname>
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            <idno>1012150852</idno>
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      <div>474 
Wiederaufkommen des Terminhandels eingesetzt hat, wieder größere Be 
deutung erlangen. 
a) Vor- und Rückprämiengeschäfte. 
Bei einem Vorprämiengeschäft erwirbt der Käufer das Recht, an 
einem festgesetzten Termin eine bestimmte Menge eines Wertpapiercs 
voni Verkäufer zu einem vereinbarten Kurse zu fordern. Macht er von 
diesem Rechte Gebrauch, so muß der Verkäufer an dem Tage, den der 
Börsenvorstand als Lieferungstag für den betreffenden Medio oder Ultimo 
festgesetzt hat, liefern. 
Dieses Recht des Käufers — Wähler (in Wien Assekurat — Ver 
sicherter) genannt — bringt naturgemäß eine Verschlechterung der Lage 
der anderen Partei, die „stillhalte n" muß — in Wien Assekurant 
(Versicherer) genannt- er sichert die Gegenpartei vor Verlusten. — Für 
dieses Recht, das dem Käufer eingeräumt wird, muß er an den Verkäufer 
etwas zahlen. Dieses Entgelt wird an den deutschen Börsen in den Kurs 
eingerechnet. Macht der Käufer von seinem Forderungsrecht nicht Ge 
brauch, so hat er nur das Entgelt — Prämie genannt — zu entrichten; 
er „ab and o nn i er t". 
Beispiel: X kauft zu einer Zeit, wo der Kurs von Aktien der 
Deutschen Bank per Ultimo Oktober 210 % ist, 30 000 RM Deutsche zu 
212% mit 2% Vorprämie — geschrieben: 212 2 V. (lies 212 dont 
(französisch — davon) 2). Dies heißt: Der Käufer X hat das Recht, von 
dem Verkäufer Ultimo Oktober die Lieferung von 30 000 RM Deutsche 
Bank-Aktien zum Kurse von 212 % zu fordern. Tut er dies nicht, so 
muß er 2 % an den Verkäufer zahlen. Der Gewinn des Käufers der 
Prämien ist unbegrenzt; sein V e r l u st ist auf 2 X (die Prämie) be 
grenzt. 
Wann wird der Käufer Lieferung verlangen? — Sicherlich daun, 
wenn der Kurs der Aktien der Deutschen Bank an dem für Ultimo Ok 
tober festgesetzten Prämienerklärungstage höher als 210 X ist- Ist der 
Kurs z. B. 210,50 %, so wird X zu diesem Kurse Lieferung fordern. 
Denn wenn er die Deutschen zu 210,50 X verkauft — Börsenstempel, 
Provision und Courtage, die noch wesentlich ermäßigt werden müssen, wenn 
der Terminhandcl seinen früheren Umfang erreichen sott, sind hierbei 
nicht berücksichtigt —, so würde er nur IVeX am Kurse verlieren: Er</div>
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