Gchuts,  von.  -  llen  öffentlichen  Rechten  wie  auch  von

■besonderen  Gewerbebetrleben  uaa  dem  Hecht  des  Grund-'

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erwerbe  waren  sie  hingegen  ausgeschlossen.
Auch  im  Hltteifelter  war  die  Stellung  der  Prem-  \
den  zunächst  kaum  andere  als  im  Altertum,  Bel  den

in'

Juden,  den  Fremdlingen

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6  ji 4 !  f  ,  kann  man  die

Stellungnahme  gegenüber  len  Fremden  am  klarsten  eri)

MM  .  berail  iort,  wo  die  nwesenlieit  der  Rrao-.

den  eine  Forderung  mit  sich  brachte,  war  man  fremdenfrenn,-lieh
  uni  räumte  den  Fremden  im  Handel  manche ­
  Hechte  ein,  ao  auch  Lao  Fiederlassun,rsreoht.
Kan  suchte  -de  Fremden  sogar,  wenn  Ile  eigenen  Interessen ­
  da  urch  begünstigt  wurden,  durch  besondere
Versprechen  an  sich  su  sieben.  In  Briggc,  intverpen
  uni-  anderen  großen  ianlclostJittcn,  'len  »grossen ­
  ttätten  löß  Zwischenhandels*,waren  viele  Prem-Z)

de  ansässig  .  In  Gebiet  der  Hansa  dagegen  wie
auch  in  Vene  di.,  waren  fast  keine  Fremden  su  finden,
well  die  Bürger  selbst  eifrig  Handel  trieben,
die  leicht  die  btimnrang  eines  Landes  gegenüber ­
  den  Fr  enden  in  der  damaligen  Zeit  von  einem
Ihitren  ins  entgegengesetzte  waschlagen  konnte,  sei-  i
en  die  Verhältnisse  in  England,  Durch  die  Magna
Charta  waren  den  Fremden  besondere  Zugeständnisse
zugesichert,  so  euch  vor  allem  der  Hansa,  weil  der
Kynig  hierdurch  für  seine  Finanzen  eine  ergiebige
HinnahmenueIle  erhielt,  .ls  dann  die  englischen