sclmft  wrdo.  Bel  .an  wirtschaftlichen  Verhältniseen
  der  Schweiz  mit  ihren  vielen  Internationalcjfi
Verb  in  iun^en  tonn,  man  enhalh  die  fremden  Untemelioun^cn
  nicht  als  einen  STofctor  unschön,  der  die  Berechtig; ­
  rube,  von  “WirtschaftHoher  Überfremdung«
zu  sprechen«  die  später  noch  larcusteilenden  Bestimmungen ­
  Über  das  neue  schweizerische  Aktienrecht
V0C1  8.  Juli  1919  suchen  die  ousl&amp;n■.lisohen  üntemehnun
  ;cn,  soweit  cs  möglich  ist,  in  'len  Bienst  der
schweizerischen  Wirtschaft  su  stellen«