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stimmt  weiter,  daß  die  Eingebürgerten  während  der
ersten  5  Jahre  nach  Erwerbung  aes  Bchweizorbür  g  er~
rechtes  nicht  wählbar  sind  in  die  gesetzgebenden
und  vollziehenden  Behörden  -er  Eidgenossenschaft
und  uer  .antone.  ferner  dann  ne  Bundesgesetzgebung  -
und  dieser  funkt  ist  fr  -ee  Losung  der  Bremdenfrage
  von  hoher  Bedeutung  -  die  Binblirgerung  kraft
Gebietshoheit  einfUhren.  Insbesondere  können  Linder
ausländischer  Litern,  die  in  er  üohweiz  wohnen,
kraft  Gebietshoheit  öohweizerburger  werden,  wenn
die  i.utter  von  Geburt  Schweizerin  war,  oder  wenn
der  Vater  oder  die  Hutter  in  der  Schweiz  geboren  ist,
dadurch,  ..lud  iie  ßohwei.  von  der  Einbürgerung
kraft  Gebietshoheit  (ins  soll)  mehr  oder  weniger  Gebrauch ­
  machen  -wird,  verläßt  sie  bis  zu  einem  gewissen ­
  Grade  das  bisherige  üystem  uer  Staatsangehörigkeit ­
  kraft  bstommuiig  (los  sanguinis),  wodurch  jede ­
  x'ersön  .urch  Blutsbande  mit  dem  Gtaate,  dem  ihr
Erzeuger  :  \,...iürt,  verbunden  ist*  Das  System  der
hinb  rgerung  kraro  Gebietshoheit  ist  am  schärfsten
ausgeprägt  in  uen  Staaten  Esntral-  und  Südamerikas*
hie  Gtaataangehörigkeit  kraft  Abstammung  hat  dort
kaum  noch  eine  Bedeutung.
hie  Einbürgerung  kraft  Gebietshoheit  in  der
Schweiz  soll  sich  nicht  auf  möglichst  viele  Ausländer ­
  erstrecken,  son  .om  nur  auf  diejenigen,  die  als
assimiliert  gelten,  und  das  sind  vor  allem  die  oben
erwähnten  Kategorien  von  Kindern  der  Ausländer,
Durch  diese  MaJnahien  wird  gewissermaßen  automatisch
die  Absorbierung  des  seßhaften  Elementes  der  frem—
denbevölkerung  bewirkt.  Mehr  als  iie  Hälfte  der  in'