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len  dem  PersonalitätStrinzin  weichen,,  md  dadurch
wird  dem  Fremden  auch  zuweilen  die  Anwendöag  sei*
nea  lieimafcsäreoht  es  neben  dom  Reoht©  seines  Wie»
derduasungsstaatea  sugebilligt.  -ine  weitere  Forderung, ­
  die  i-rmlen  nicht  im  Lande  au  haben,  kann
mit  ßdoksicht  auf  dde  ailit&amp;riöohe  Sicherung  eines ­
  aandes  gestallt  werden,  da  1a  Kriegsfälle
durch  das  Vorhunreasela  einer  großen  Messe  von
iraadea  :  chwierigheiten  und  0-ofahren  aller  Art
entstehen  .können,  schließlich  dann  die  Forderung
rein  Wirtschaftiich©  vrurseln  haben,  wenn,  wie  es
ma  ausgejrhgfceoten  in  Australien,  ober  auch  in
den  Vereinigten  Staaten  der  Fall  Ist,  die  Arbeiterschaft ­
  Ihre  Lebenshaltung  nicht  durch  len  Zuzug ­
  '‘unervr  macht  er  Einwanderer»  hortmterdrOoken
lassen  will,  C  icr  wenn,  wie  in  Frankreich,  die
stets  wachsende  «Infiltration»  von  Fremden  als
notwendige  Er^nmag  einer  abnehmenden  Bevölkerung ­
  notwendig  ist,  ohne  daß  daß  Laad  diese  Fremdkörper ­
  zu  soimllioren  imstande  ist^.  Und  endlich ­
  kam  lie  Forderung  entstehen,  wenn  di©  fremden ­
  Ile  ’  irti.eheftofUhrung  ihres  Aufenthaltslandes
  e/ntscheidend  beeinflussen.
Bisher  ist  der  fremde  immer  in  dem  oben
festgesetzten  Begriff  angesehen  worden.  Alle  Aus-1
  ‘«der  wurden  als  eine  Gesamtheit  gegenüber  der
Schweiz  betrachtet,  und  dabei  war  einzig  das  Kriterium ­
  der  Staataangehörigheit  ausschlaggebend.
1)  daul  leroy-Beaui  ieu,  ha  que.  tion  de  la  permlat
  ion,  arls  1913,  K.3-5  ff.