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Für  das  Problem  der  uebcrfrerrdung  ist  es  aler
nun  wichtig,  lie  Unterschiede  klarzulegen,  die
zwischen  verschiedenen  Kategorien  der  Fremden  ‘bestehen. ­
  denn  ge  nach  der  Dauer  ihres  Aufenthaltes ­
  in  der  Schweiz  sind  die  Ausländer  verschielen ­
  zu  werten,  und  wenn  der  in  der  Schweiz  geborene ­
  und  dort  seit  der  Gehurt  ohne  Unterbrechung
wohnhafte  Ausländer  staatsrechtlich  als  Ausländer ­
  gilt,  so  wird  man  ihn  im  übrigen  kaum  als
Fremden  ansehen  können.
Im  Jahre  1910  waren  von  552  Oll  .Ausländem
&gt;4,9  c ß&gt;  in  Ausland  geboren;  35,1  i»  waren  in  vier
Schweis  geboren  uni  hielten  sich  seit  ihrer  Geburt ­
  ununterbrochen  in  der  Schweiz  auf^'.  Von  die«
ser  letzten  Kategorie  darf  angenommen  werden,
daß  sie  kaum  Beziehungen  zu  ihrem  staatsrechtlichen ­
  Mutterland©  hat,  da  sie  in  vielen  Fällen
nicht  in  'essen  Sprache  aufgezogen  wurden.  Sie
werden  tatsächlich  ganz  mit  der  Schweiz  verwachsen ­
  sein,  wenn  sie  auch  formal  als  Ausländer  gelten, ­
  uni  so  ersclieint  die  gesamte  Fremdenfrage
schon  anders,  als  bei  den  früheren  Betrachtungen
-er  Fall  war,  denn  man  zu  .leser  Kategorie  der
Freuden  auch  noch  diejenigen  hinzurechnet,  die
mehr  als  1  Jahre  ununterbrochen  in  der  Schweiz
wolraen,  so  erfährt  lie  Beurteilung  der  Fremdenfrage
  noch  wiedei-  eine  Minderung  in  der  Richtung,
dal  auch  diese  datc_.  nie  nicht  als  typisch  Fremde ­
  angesehen  werden  können.  Denn  von  diesen  seit

1)  Botschaft  v.  Ö.Uovember  1920  a.a.O.,  5,2o.