38 I, 3. Unternehmung und Produktivgenossenschaft 3. Unternehmung und Urbeiterproduktiv genossenschaft. Im letzten Abschnitt wurde der Rapitalismus als das Rind aus der Ehe der individualistischen Wirtschaftsordnung mit der erwerbs wirtschaftlichen Produktionsweise bezeichnet. Wenn wir genau zu sehen, so stellt sich das Verwandtschaftsverhältnis indessen doch et was anders dar: Der eigentliche Rapitalismus ist nicht das Rind, sondern erst der Enkel der Verbindung zwischen individualistischem Rechtsprinzip und Erwerbswirtschaft. Vas, was an unserer Wirt schaftsverfassung meist als das spezifisch Kapitalistische empfunden und oft als eine Abirrung vom rechten Wege der wirtschaftlichen Ent wicklung hingestellt wird, das sind ja Folgeerscheinungen nicht der Er werbswirtschaft schlechthin, sondern erst einer bestimmten Fortbil dung derselben, nämlich derjenigen, die wir als Unternehmung bezeichnen. Was ist die Unternehmung? Die Unternehmung setzt den Groß betrieb voraus. Sie hat daher erst mit dem Aufkommen des Groß betriebs ihren Einzug in das Wirtschaftsleben gehalten. In der Unternehmung sind die Arbeitskräfte einer größeren Personenzahl und ebenso gewöhnlich auch Rapitalien, die verschiedenen Personen gehören, im Dienste eines Produktionszwecks vereinigt. Was die Unternehmung aber erst zur Unternehmung macht, das ist die be sondere Art und Weise, wie diese Vereinigung erfolgt. Sie erfolgt nämlich nicht so, daß alle Personen, die mit Arbeit oder Rapital beteiligt sind, auch in gleicher weise an dem Risiko der Produktion teilhaben. Für die Unternehmung ist vielmehr charakteristisch, daß die zu ihr gehörigen Personen in zwei Gruppen von sehr verschie dener wirtschaftlicher und dementsprechend auch sozialer Stellung zerfallen, in „Unternehmer" auf der einen und in „Zinskapitalisten" und „Lohnarbeiter" auf der anderen Seite. Zinskapitalisten und Lohnarbeiter sind dabei, so verschiedenen Gesellschaftsklassen sie auch