42 1,3. Unternehmung und Produktivgenossenschaft denartiges zusammenwerfen, wenn man die eben erwähnten beiden Fälle dem Risiko, das der Unternehmer zu tragen hat, einfach gleichsetzt. was zunächst die Zinskapitalisten betrifft, so ist es ja richtig, auch sie können beim Zusammenbruch einer Unternehmung das dieser überlassene Uapital einbüßen. Aber die Gefahr einer Uapitaleinbutze ist für sie eben durch das Vorhandensein eines eigentlichen ­ Unternehmungskapitals verringert. Erst mutz dieses ganz verloren ­ sein, ehe das von ihnen der Unternehmung überlassene Uapital gefährdet sein kann. Vas Verhältnis zwischen dem fix entschädigten und dem auf den Überschutz der Produktion angewiesenen Uapital ist naturgemäß in den einzelnen Geschäftszweigen sehr verschieden und schwankt auch von Betrieb zu Betrieb wieder stark. wenn der Unternehmer über dieses Verhältnis die Entscheidung trifft, so kommen für ihn sehr verschiedene, und zwar zum Teil miteinander in Widerstreit liegende Gesichtspunkte in Betracht. In je höherem Matze er mit fremdem, fest verzinslichem Uapital arbeitet, ­ um so bessere Gewinnaussichten hat er für das von ihm selbst in seinem Betrieb investierte Uapital. Diese Erwägung drängt ihn also, möglichst viel fremdes Uapital gegen festen Zins heranzuziehen. ­ Ruf der anderen Seite aber wird eine Unternehmung um so widerstandsfähiger und bricht weniger leicht zusammen, je stärker ­ das eigene, auf den Ertrag der Unternehmung angewiesene Uapital im Verhältnis zu dem Uapital vertreten ist, das Anspruch auf feste Entschädigung hat. Vas hat sich z. B. sehr deutlich bei den amerikanischen Eisenbahnen gezeigt. Die amerikanischen Eisenbahnen ­ sind meist mit einem relativ geringen Aktienkapital und einer sehr hohen Gbligationsschuld begründet worden. Der Fall ereignet ­ sich daher ziemlich häufig bei ihnen, daß die für die Dbligationen aufzubringenden Zinsen nicht aus den Betriebserträgnissen gedeckt Personen, welche ihm ihr Vermögen kreditiert haben. Der Unternehmer produziert daher zwar immer auf eigene Rechnung, aber nicht nur auf eigene, sondern auch auf die Gefahr seiner Arbeiter und seiner Gläubiger."