Der russische Agrarsozialismus 77 Das eigentlich Sozialistische des Mir liegt darin, daß die Lauern gemeinde das Recht hat, von Zeit zu Zeit eine Neuverteilung des Ackerlandes vorzunehmen. Der Lauer besitzt bei diesem System an den Feldern, die er bestellt, kein frei vererbliches Privateigentum, sondern er muß immer damit rechnen, daß ihm sein bisheriges Acker land durch einen Leschluß der Bauerngemeinde wieder genommen wird und eine Neuverteilung des Ackerlandes stattfindet. Neue Um teilungen des Ackerlandes können aber dann von der Lauerngemeinde durch Mehrheitsbeschluß verfügt werden, wenn die Seelenzahl in einem Dorfe stark gewachsen ist. Und die Neuverteilung des Acker landes erfolgt dann auf Grund der gestiegenen Seelenzahl, wobei entweder nur die erwachsenen männlichen Personen oder auch die Frauen und Rinder berücksichtigt werden. Bei jeder Neuverteilung werden also die Anteile für den einzelnen kleiner. Gerade darin ist aber das spezifisch Sozialistische der ganzen Einrichtung zu er blicken. Die Dorfbewohner fühlen sich wirtschaftlich als eine Ein heit, und zwar erstreckt sich ihr Solidaritätsgefühl in charakteristi schem Unterschied von den westeuropäischen Verhältnissen über den Familienzusammenhang hinaus auf die Gesamtheit der vorfgenossen. Die Zunahme der Bevölkerung wird als eine Erscheinung betrachtet und behandelt, die nicht nur die einzelne besonders kinderreiche Fa milie angeht und ihre wirtschaftliche Lage berührt, sondern deren Folgen von allen Dorfbewohnern gemeinsam zu tragen sind. Zu diesem Zweck gibt es kein frei vererbliches Privateigentum einzelner am Grund und Loden, sondern die einzelnen haben nur zeitweilige kkutzungsrechte. Vas Lodeneigentum steht der Gemeinde zu, und diese sucht mit Hilfe ihres Eigentumsrechts die wirtschaftliche Exi stenz aller Gemeindemitglieder, so gut es geht, zu sichern. Sn manchen Rreisen, namentlich in Rußland selbst, ist der Mir lange Zeit überschwänglich gepriesen und als eine den westeuropä ischen Einrichtungen überlegene Form der Bodennutzung hingestellt worden. Auf die wirtschaftliche Entwicklung der russischen Landwirt schaft hat aber dieses Rechtssystem zweifellos höchst ungünstige wir st o h I e, Kapitalismus und Sozialismus, 2. stuft. 6