II. Die sozialistische Kritik an der bestehenden Wirtschaftsordnung. Allgemeines. Im Frühjahr 1919 wurden in Sachsen Versammlungen mit' der Tagesordnung abgehalten: „Rönnen wir jetzt sozialisieren?" Sie sollten dazu dienen, Stimmung für das schon erwähnte Soziali sierungsprogramm von vr. Neurath und Genossen zu machen, das nach seiner volkswirtschaftlichen Natur schon auf einer ausgeprägt kommunistischen Basjs steht und etwa als „verschämter Bolschewis mus" sich kennzeichnen läßt. Durch diese Fragestellung sollte wohl auf dem Wege der Suggestion eine bejahende Antwort auf die Frage, ab überhaupt zur Sozialisierung eine Nötigung vorliegt, erschlichen werden. Diese Frage, ob überhaupt zwingende Gründe zur Soziali sierung vorliegen, gilt es aber, wenn man das Problem wirklich objektiv und voraussetzungslos erörtern will, zunächst zu behandeln. Zu diesem Zwecke sind vor allem die Anklagen zu prüfen, die der Sozialismus gegen die individualistische Wirtschaftsordnung und den aus ihrem Schoß geborenen Rapitalismus vorzubringen hat und die er für ausreichend hält, um da; Todesurteil über den An geklagten zu fällen. Die Anklagen des Sozialismus gegen die be stehende Gesellschaftsordnung wurden im letzten Abschnitt schon hier und da gestreift. Sie erfordern aber noch eine mehr systematische Behandlung. Ts handelt sich hauptsächlich um drei Punkte. Natür lich darf man nicht erwarten, bei jedem beliebigen sozialistischen Schriftsteller diese dreifache Kritik der heutigen Wirtschaftsordnung zu finden. Der eine legt mehr wert auf diesen, der andere auf jenen Punkt. Dabei kann aber kein Zweifel sein, in diesen drei