Vordringen des öffentlichen Betriebs 155 fchaftliche Leistungsfähigkeit des privaten Betriebs ver gleichen mit der des öffentlichen, an dessen Spitze staatliche Beamte stehen, deren leitendes Motiv nicht in dem unmittelbaren persön lichen Interesse, sondern in den Motiven der Pflichttreue und Ge wissenhaftigkeit, des Ehrgeizes usw. liegen. Da kann kein Zweifel bestehen, daß der öffentliche Betrieb auch heute noch, genau so wie zur Zeit von Adam Smith, es an Billigkeit der Produktion nicht mit dem privaten aufnehmen kann. In einem Teile der modernen deutschen nationalökonomischen Literatur wird das allerdings be stritten. Da werden die Dinge so hingestellt, wie wenn dieser Satz durch die Erfahrungen des letzten Jahrhunderts mit dem öffent lichen Betrieb widerlegt sei. Die öffentliche Unternehmung soll heute, so wird uns nicht selten versichert, der privaten auf vielen Gebieten wirtschaftlich ebenbürtig, wenn nicht gar überlegen ge worden sein. Vas soll durch das Vordringen des öffentlichen Be triebs auf dem Gebiete des Verkehrswesens, in der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung der großen Städte usw. während der letzten Jahrzehnte klar erwiesen sein. Diese Behauptung nötigt uns, etwas näher auf Umfang und Ur sachen des erneuten Vordringens des öffentlichen Betriebs in der Gegenwart einzugehen?«) Als Ende der siebziger Jahre im Anschluß an die Verstaatlichung der Eisenbahnen in Deutschland und an deren Ländern in Wissenschaft und Praxis eine dem öffentlichen Betrieb sehr günstige Stimmung aufkam, da gab man sich in großen Kreisen außerordentlich weitgehenden Hoffnungen hin, welche Ge biete die öffentliche Unternehmung künftig noch erobern werde. Diese Erwartungen haben sich bisher nicht erfüllt und werden sich wohl auch nicht erfüllen. Die Praxis der Verwaltung hat sich trotz dem eifrigen Zureden mancher Theoretiker nicht zur Überschreitung bestimmter Grenzen verleiten lassen. Diese Grenzen hat sie gleich- 36) Ausführlicher habe ich den Gegenstand in einem Aufsatze der von mir herausgegebenen „Zeitschrift für Sozialwissenschaft", Jahrg. 1918, §. 133fs. behandelt, aus dem hier das wichtigste wiederholt wird.