56 Die südrussische Eisenindustrie während der Revolution. ausschüsse wurden indessen den Arbeitern ihre Löhne in vollem Umfange weiter bezahlt. Fehlten den Werken die nötigen Mittel, so zahlte der Ausschuß der Arbeiterräte des betreffenden Bezirkes aus Regierungsgeldern. Es kam der letzte Abschnitt, die Zeit der „Nationalisierung“ der Werke. Die Petersburger Regierung der Volksbeauftragten hatte die Arbeiter aufgefordert, die Leitung der Werke nunmehr selbst in die Hand zu nehmen. Allgemeine Arbeiterversammlungen be schlossen demnach auf jedem Werke und in jeder Fabrik die „Natio nalisierung“. Aber in den meisten Fällen fanden sich nicht die Leute, den Beschluß durohzuführen. Auf manchen Werken herrschte der Überwachungsausschuß neben der früheren Werksleitung weher. Auf anderen wurden Arbeiter zu Mitgliedern des Aufsichtsrates ernannt, ohne indessen irgendwelchen Einfluß gewinnen zu können. Nur da, wo die Petersburger Regierung besondere Beauftragte hinsandte, wurde die Enteignung durchgeführt. Das Abschiedsgeschenk der Bolschewiki-Regierung war der „Kol- lektivvertrag“. Nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem allrussischen Verbände der Metallarbeiter und dem Verbände der Industriellen wurde er in Petersburg am 16. März 1918 unter dem Drucke der Regierung unterschrieben. Er sollte rückwirkende Kraft ab 1. Februar 1918 haben, aber in Wirklichkeit erfolgte wohl nur von wenigen Unternehmungen eine Nachzahlung für die ersten Monate des Jahres 1918, weil mittlerweile infolge des geringen Güterverkehrs die Bestände der Fertigerzeugnisse auf den Werken sich anhäuften und die Werke — da auch die Mittel der Banken erschöpft waren — nicht einmal die Möglichkeit hatten, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Der Kollektivvertrag bestimmte Annahme und Entlassung der Arbeiter durch die Berufsverbände. Er teilte die Arbeiter in ver schiedene Arbeitsgruppen ein und setzte die Arbeitslöhne so fest, daß die früher entsprechend höhere Bezahlung des gelernten Arbeiters an verantwortlicher Stelle gegenüber dem ungelernten Arbeiter nicht mehr bestehen blieb. Erhielt früher der erste Walzer oder Maschinist den vier- oder fünffachen Lohn eines Tagelöhners, so war jetzt der höchste Lohn eines gelernten Arbeiters auf den doppelten Verdienst des Tagelöhners festgelegt. Große Gruppen von Arbeitern waren mit diesem Ausgleich unzufrieden. Auch daß jede Arbeit in einzelnen Gruppen gleichartig behandelt wurde, rief Unzufriedenheit hervor. •Die Anstellung von Arbeitern durch die Ältesten-Ausschüsse führte bald zu einer Übervölkerung der Werke. Unternehmungen, die vor der Revolution 80 Beamte und 2000 Arbeiter hatten, wiesen im April 1918 einen Bestand von 500 Beamten und 5400 Arbeitern