2* IS Selbsthilfe abgestellt sein, woraus sich die Forderungen angemessener Beschränkung in der Höhe der Zu wendungen, ihrer Rückzahlbarkeit, gegebenenfalls auch der mäßigen Verzinsung, des staatlichen Eigentums vorbehaltes an Maschinen u. dgl. ergeben. Weiters aber kann diese Aktion nicht verallgemeinert werden, sie soll nur in besonders rücksichtswürdigen, auf sie angewiesenen und Erfolg versprechenden Fällen Bei spiele, Typen der Überführung in zeitgemäße Betriebs- formen schaffen und dadurch andere, auf materielle Zuwendungen und eine gewisse Bevormundung nicht so angewiesene Kreise ancifern, auf dem Wege reiner Selbsthilfe dasselbe zu erreichen. Immerhin beziffert sich die Anzahl der in der Pflege des Gewerbeförde rungsamtes stehenden, meist auch materieller Zuwen dungen teilhaften Genossenschaften auf über vierhundert und es darf mit Befriedigung darauf hingewiesen werden, daß durch diese Pflege wichtige, schon mit den schwersten Verfallserscheinungen kämpfende boden ständige Produktionszweige, wie die Kleineisenindu strie, die Handfeuerwaffenerzeugung, die Musikinstru- mentenherstellung usw. zu neuer Blüte gelangt sind. Die Genossenschaften kommen ihren Verpflichtungen in der Regel mit größter Pünktlichkeit, zum mindesten aber nach besten Kräften nach und erfüllen dadurch nicht nur eine moralische Pflicht, sondern nützen ihren Standesgenossen insoferne, als die rückgezahlten Be träge nicht an die allgemeine Staatskasse abzuführen