Der englische Imperialismus. hne img iine An den len, nde eine bers Inen uch c a t der des und Mit- iung ines srart 1904 iicht land den rtet. den iicht mit das trag )kko Pro lilles icht- eich. seits ider- 9' seits die Lieferung der für seine Industrie erforderlichen Rohstoffe und Lebensmittel gewährleistet werden. Wie weit eine derartige Abgrenzung der Interessensphären zu gehen vermag, zeigt das britisch-französische Abkommen über Zentralafrika vom 14. Juni 1898 (S t r u p p, 1. Ergänzungsheft 61). Darin verpflichtet sich jeder Yertragsteil überhaupt „jede politische Aktion“ in den Interessensphären des anderen zu unterlassen. Es wurde wechsel seitig nicht nur auf den Gebietserwerb, sondern auch auf den Abschluß von Verträgen, auf den Erwerb von Protektoratsrechten, ja überhaupt auf die Hinderung oder Bestreitung des Einflusses des anderen in dessen Interessengebiete verzichtet. Auf dieser durch den Erwerb geschlossener Einflußgebiete und Protek torate geschaffenen Grundlage strebt England einerseits die wirtschaft liche Vereinigung Ägyptens und des Sudans mit Südafrika durch eine Kap- Kairo-Bahn, andrerseits die Vereinigung von Indien und Ägypten durch die Kalkutta-Kairo-Bahn an. Es scheint sogar eine derartige Beherrschung aller türkischen Gebiete zwischen dem Mittelmeer, dem Roten Meer und dem Persischen Meerbusen geplant zu sein. Hauptwege dieser wirtschaft lichen und politischen Ausdehnung bilden der Seeweg durch den Suez kanal und der Landweg über Mesopotamien (K j eilen, Probleme 17). Dieser angeblich friedliche Erwerb von einzelnen Hoheitsrechten geht aber infolge des bald erforderlichen Schutzes des wirtschaft lichen Vorherrschers für private oder öffentlichrechtliche Ansprüche, z. B. für Darlehen seiner Banken und Bankgruppen an die Staatsober häupter oder Regierungen, in die Besetzung, der wirtschaftliche Imperialismus in den politischen, über. So haben in Ägypten be sonders die Vertreter der Staatsgläubiger auf gewaltsames Vorgehen gedrängt, und der finanzielle Zusammenbruch Ägyptens ist nicht nur auf die Verschwendung sondern auch auf die Bewucherung des Khediven durch das englische und französische Kapital zurückzuführen (Friedjung, Imperialismus I, 43). Dem Vorschläge des Generaladvo katen des englischen Staatsamtes, Stephen Cave, einen niedrigeren Zinsfuß bei den englischen Anleihen zu gewähren, entsprach Disraeli nicht, da er bereits 1875 die dem Khediven gehörigen Suezkanalaktien gekauft und damit dessen finanzielle Abhängigkeit begründet hatte. Im Wege der europäischen Finanzkontrolle ist dann die wirtschaftliche Vor herrschaft Englands und Frankreichs rechtlich festgelegt worden; sie hat schließlich zur Besetzung (1882) und zum Protektorate Englands (1914) geführt. Das Eindringen fremder Arbeits- und Kapitalskraft ruft allmählich eine nationale Gegenbewegung in dem wirtschaftlich unterworfenen Staate hervor. So war es im Jahre 1881 beim Aufstand des Arabi-Pascha * n Ägypten; so war es im Jahre 1899 bei der Zurückweisung der Forde-