Der deutsche Imperialismus. 11 große Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen Bedürfnisse der fremden Märkte, eine durchgreifende Arbeitsteilung und außerordentliche Organi sationskraft der Unternehmer. Das Ganze krönte die Großzügigkeit der inneren und der äußeren Wirtschaftspolitik des Reiches, die allerdings seitdem Sturze Bismarcks (1890) sich immer mehr den kriegerischen Mitteln, der angeblich unvermeidbaren Austragung des Wettbewerbes mit den Waffen zuneigte. Im Anfänge des Jahres 1914 war der Gesamt umsatz Deutschlands in Ein- und Ausfuhr auf 18 Milliarden gestiegen. Dazu war der Wettbewerb Deutschlands in Frankreich infolge der im deutsch-französischen Krieg erstrittenen ewigen Meistbegünsti gung nach Art. 11 des Frankfurter Friedens von 1871, in England infolge des Freihandelssystems und in Rußland infolge der Handelsverträge von 1894 und 1904, durch keine oder kaum empfindliche rechtliche Schranken beengt. Das eigentliche Betätigungsfeld des Imperialismus aber, die K o 1 o- nialWirtschaft betrat Deutschland noch unter Bismarck sehr zögernd. Ihm, dem noch laut seiner Reichstagsrede vom 5. Dezember 1876 die Orientpolitik „nicht die Knochen eines pommerschen Grena diers“ wert war, schien die Ablenkung Frankreichs von dem Vogesen- loche und die Begünstigung der französischen wie englischen Kolonial politik geboten. Er wollte keine „kolonialen Provinzen“ erwerben. Kur die Gewährung des Schutzes an die auf dem Wege des natür lichen Wettbewerbes entstandenen Handelsniederlassungen galt ihm als möglich, ohne nennenswerte Flotte und ohne kriegerische Auseinander setzung. Ihm schien das französische Kolonialsystem, das sofort mit dem Landerwerb und der militärisch-bureaukratischen Verwaltung einsetzte und Auswanderer heranzog, zu künstlich geschaffen (E g e 1 h a- a f, Ge schichte 179). Er wollte nur den hanseatischen Unternehmern den Schutz des Reiches gegen Angriffe der unmittelbaren Nachbarschaft und gegen Schädigungen durch andere europäische Mächte gewähren. Er hatte England bereits im Jahre 1876 die Besetzung Ägyptens angeraten und im Jahre 1881 eine französische Anfrage wegen des Er werbes von Tunis zustimmend beantwortet. So war die Bismarck- sehe Außenpolitik eine Kompensationspolitik, wie er es in der sogenannten Do-ut-des-Rede vom 10. Januar 1885 ausfühxte. Der Rechtsform nach entschied er sich für das englische Kompanie system, d. h. für die Verleihung von Hoheitsrechten an Handelsunter nehmungen, was sich allerdings bald als unhaltbar herausstellte. Die Kolonialpolitik Bismarcks wurde schließlich durch die Berliner Kongokonferenz von 1884—1885 gekrönt, deren Generalakte vom 26. Februar 1885 bereits Ansätze zu einer internationalen Rege lung der Kolonialpolitik zeigen. In der Folge ging aber Deutschland aus mehrfachen Ursachen über das Kolonialprogramm Bismarcks hinaus.