18 Dio Entstehung des wirtschaftlichen Imperialismus. war schließlich nur mehr das Sultanat Marokko ühriggeblieben. Für dieses hatte das Abkommen von Madrid vom 3. Juli 1880 allen Vertrags- mächten das Schutzrecht über ihre Schutzbefohlenen und allgemein die Meistbegünstigung eingeräumt. Als sich aber Frankreich in einem Ab kommen mit Italien von 1902 die freie Hand in Marokko gegen Anerken nung der italienischen Anwartschaft auf Tripolis verschafft hatte und es in der „Entente cordiale“ vom 8. April 1904 zur Bereinigung aller zwischen England und Frankreich bestehenden Streitpunkte gekommen war, ver langte Deutschland die Einberufung einer internationalen Konferenz. Die Verhandlungen in Algeciras, die eine internationale Regelung bringen sollten, zeigten aber eine Koalition Großbritanniens, Frankreichs und Spaniens zur Beschränkung des wirtschaftlichen Wettbewerbes Deutsch lands. Im Geheimvertrage zwischen Frankreich und England war in zwischen die Abtretung eines Teiles von Marokko an Spanien (Strupp, 1. Ergänzungsheft 1) vereinbart worden; im französisch-spanischen Ge heimvertrage vom 3. Oktober 1904 (Strupp, 1. Ergänzungsheft 2) der Beitritt Spaniens zum französisch-englischen Abkommen vom 8. April 1904 und die Abgrenzung der spanischen Einflußsphäre in Marokko, ja sogar der Erwerb dieses Gebietes im Falle der Erlöschung der marokkanischen Souveränität abgemacht worden. Die Algecirasakte vom 7. April 1906 (Strupp, Urkunden 2, 47) brachte den Erfolg für Deutschland, daß der Versuch einer internatio nalen Regelung unternommen wurde. Wieder wurde auf Betreiben Deutschlands im Art. 105 das internationale Interesse am Grundsätze der freien wirtschaftlichen Betätigung aller Nationen ohne jede Ungleich heit anerkannt („principe de liberte economique sans aucune inegalit e“). Die Entsendung eines deutschen Kriegsschifies nach Agadir zur Verteidigung der bedrohten deutschen Interessen wurde von Frankreich als Drohung mit militärischer Gewalt empfunden; unter dem Einflüsse Englands kam es zum deutsch-französischen Abkommen vom 4. November 1911 (Strupp, Ergänzungsheft 1, 13). Deutschland betonte den wirtschaftlichen Charakter seiner Interessen, er hielt die Aufrechterhaltung des Grundsatzes der offenen Tür zugesichert, gab aber doch Frankreich volle Handlungsfreiheit hinsichtlich der Kon trolle und des Schutzes. Ja, nach einem Notenwechsel Deutschlands mit Frankreich von 1911 (Strupp, Ergänzungsheft 1, 26) erklärte Deutsch land, sich an den besonderen Abmachungen nicht zu beteiligen, die Frank reich und Spanien etwa miteinander über Marokko treffen sollten. Dafür war Frankreich bereit, auf ein Vorkaufsrecht hinsichtlich Spanisch- Guineas zu verzichten. Wieder hatte das Kompensationssystem über die Wahrung internationaler Interessen gesiegt. Bereits mit dem levantinischen Programme sollte ein wirtschaft licher, vielleicht auch militärischer Zusammenschluß der durch die