26 Die Entstehung des -wirtschaftlichen Imperialismus. Eesümee von Eeichsstadt vom 8. Juli 1876, als auch aus dem Nachtrage zur militärischen Konvention zwischen Eußland und Österreich-Ungarn vom 18. März 1877 hervor, in denen der Monarchie die dauernde Einverleibung von Bosnien und Herzegowina zugesichert wurde {Charmatz, Geschichte 2, 97). Der wirtschaftliche Imperialis mus tritt im Art. 25 des Berliner Vertrages hervor, wenn dort nicht nur zum sicheren Bestände der neuen politischen Ordnung, sondern auch zur Wahrung der Freiheit und Sicherheit der Verkehrs wege Österreich-Ungarn das Eecht erhält, im Sandschak Novibazar Garnisonen zu halten und Militär- wie Handelsstraßen z u b e s i t z e n. Es ist auch bezeichnend, daß dieses militärische und wirtschaftliche Aufmarschgebiet Österreich-Ungarns „sich zwischen Serbien und Montenegro in südöstlicher Eichtung bis jenseits Mitrovitza“ erstrecken soll. Dazu kommt schließlich, daß es der Art. 29 Montenegro untersagt, Kriegsschiffe zu besitzen, den Hafen von Antivari und alle zu Montenegro gehörigen Gewässer den Kriegsschiffen aller Nationen verschließt, montenegrische Küstenbefestigungen verbietet und die See- wie die Gesundbeitspolizei in diesen Gewässern Österreich- Ungarn überträgt. Im Zusammenhalt mit dem Umstande, daß die „wirtschaftliche Str eicbrichtun g“ der Monarchie (Sieger, Grundlagen 21) die südöstliche ist, kann nicht geleugnet werden, daß damit eine wirtschaftliche Ausdehnung zum Ägäischen Meer und vielleicht weiter über den Suezkanal hinaus angestrebt wurde. Der Weg nach Saloniki sollte Österreich-Ungarn von den Beschränkungen seiner adriatischen Lage freimachen und bedurfte eigentlich nur der Herstellung guter Bahnverbindungen zu diesem Hafen und dessen Ausgestaltung zum ägäischen Stapelplatz der Monarchie (Sieger, Grundlagen 46). Der merkantilistische Zug der österreichisch-ungarischen Außenpolitik erfuhr einerseits eine Verstärkung durch die Annexion von Bosnien und Herzegowina, anderseits eine Abschwächung durch den Verzicht auf die Eechte im Sandschak Novibazar (1908). Als Schwächebekenntnis aus gelegt, hat dieser Verzicht den seit dem Balkankriege und dem Buka- rester Frieden aufflammenden serbischen Nationalismus mächtig ange facht. War das Bündnis mit Deutschland seiner Begründung und seinem Wortlaute nach als reines Defensivbündnis gedacht, so ist es doch nach dem Eintritte Deutschlands in die Weltwirtschaft dem Dienst des levan- tinischen Ausdehnungsprogramms unterstellt worden. Die Erhaltung Österreich-Ungarns in diesem Zusammenhänge war ein ebenso notwen diges Glied der deutschen Ausdehnung wie der Schutz der Türkei gegen das Aufteilungsstreben Eußlands und Englands. Der Eintritt Bul gariens in den Weltkrieg an der Seite der Mittelmächte und die Eroberung Serbiens, Montenegros und Eumäniens durch den Vierbund haben den imperialistischen Strömungen in Österreich-Ungarn neue Nahrung gegeben.