34 Das Wesen des wirtschaftlichen Imperialismus. Autarkie geradezu als eine Bedingung der Großmachtstellung erklärt (K j e 11 e n, Großmächte 202). Dieses Ziel der Autarkie bringt es wieder mit sich, daß immer mehr Volkswirtschaften im Wege des Bündnisses, der Einverleibung, des Protektorates, der Einflußsphären zusammen- gefaßt werden. Von diesem Ziele der wirtschaftlichen Erobe rung wird die moderne Kolonialpolitik überhaupt getragen. Es tritt scharf Umrissen in der Vorgeschichte des Weltkrieges hervor. Das „nahezu autonome und geschlossene Produktions- und Konsumtionsgebiet“ im Plane Rohrbachs (Deutschland unter den Weltvölkern, 1903), der Zusammenschluß von Mitteleuropa in Krieg und Handelspolitik mit Deutschland als Haupt und Kern im Programme „Mitteleuropa“, das Streben der Pariser Wirtschaftskonferenz von 1916 nach „Unabhängigkeit der Alliierten nicht nur hinsichtlich der Versorgung mit Rohstoffen und Fabrikaten, sondern auch hinsichtlich der finanziellen, geschäftlichen und maritimen Organisation“ (Resolution CI), die wirtschaftliche Bindung Rußlands, der Ukraine, Finnlands und Rumäniens in den Friedens schlüssen der Mittelmächte vom Frühjahre 1918 sind Ausflüsse des Strebens nach Selbstgenügsamkeit. Die Befriedigung der wirtschaft lichen Volksbedürfnisse soll innerhalb der Grenzen des einen Staates und der ihm angeschlossenen Kolonien, oder doch wenigstens innerhalb eines nach gleichen wirtschaftlichen Grundsätzen verwalteten Bundesgebietes erfolgen können. Der wirtschaftliche Imperialismus als Drang nach wachsendem An teil an der Weltwirtschaft kann vom politischen Imperialismus als dem Drange nach politischer Herrschaft theoretisch geschieden werden. Doch sind politischer und wirtschaftlicher Imperialismus praktisch meist miteinander verbunden. Es beginnt der Kolonialerwerb zunächst nur mit der militärischen oder rechtlichen Sicherung von Märkten, daran schließen sich die Vorrechte auf den Eisenbahnbau, Bergbau und Straßenbau. Mitunter führt die wirtschaftliche Durchdringung zur politischen Herrschaft in den Rechtsformen der Pachtung, der Be setzung, der Verwaltung, des Protektorats oder gar der Annexion. Die auswärtige Politik der Großmächte bietet uns aber auch Beispiele dafür, daß die wirtschaftlichen Interessen von den politischen schärfer aus einander gehalten werden. In mehrfachen Verträgen haben die im perialistischen Staaten mit der Garantie der territorialen Integrität dennoch den Fortschritt der wirtschaftlichen Aufschließung für alle Bewerber zu vereinbaren verstanden. So wird z. B. im deutsch-britischen Noten wechsel vom 16. Oktober 1900 der territoriale Bestand des chinesischen Reiches gewährleistet, aber gleichzeitig die Offenhaltung aller an den Flüssen und an der Küste Chinas gelegenen Häfen für den Handel und jede sonstige erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit der Angehörigen aller Nationen vereinbart (Strupp, Urkunden 2, 130). So gehen die Algeciras-