Das Wesen des wirtschaftlichen Imperialismus. 35 akte vom 7. April 1906 von dem dreifachen Grundsätze der Souveränität und Unabhängigkeit des Scherifen, der Integrität seines Gebietes und der -wirtschaftlichen Freiheit ohne jede Ungleichheit der Wettbewerber aus (Strupp, Urkunden 2, 47). So erklärt das deutsch- französische Marokkoabkommen vom 9. Februar 1909, daß Deutschland nur wirtschaftliche Interessen in Marokko verfolge und daher in Aner kennung der politischen Sonderinteressen Frankreichs sie nicht behindern werde (S t r u p p, Urkunden 2, 67). Noch mehr tritt die Scheidung der wirtschaftlichen und der politischen Expansion im deutsch- französischen Abkommen über Marokko vom 4. November 1911 zutage. Es werden die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands („interets econo- miques“) den Interessen Frankreichs an der Kontrolle und am Schutz Marokkos („controle et protection“, S t r u p p, Urkunden 1, Brgänzungs- heft 13) gegenübergestellt und beide werden wechselseitig anerkannt. Der wirtschaftliche Imperialismus ist zum Teil ein Ausfluß des nationalen Ausdehnungsdranges. Es ist sicher, daß die nationale Idee in der jüngsten Zeit auch zur Betätigung des Volkes auf wirtschaft lichem Gebiete im Auslande unter Aufsicht und Schutz des Inlandes ge drängt hat. Es ist andrerseits auch sicher, daß der Nationalismus auf die Verdrängung der volksfremden Wirtschaftsteile aus dem Staatsgebiete schon vor dem Weltkriege hingearbeitet hat. Es haben die Angriffe auf Person und Vermögen der volksfremden Wirtschaftseroberer nicht nur bei unzivilisierten Völkerschaften, sondern auch in hochentwickelten Gemeinwesen, wie z. B. in den Burenstaaten, die Völkerrechtswidrigkeit abgegeben, auf Grund deren dann unter dem Titel der Genugtuung und Sicherung die wirtschaftliche Vorherrschaft in eine politische Vorherr schaft umgewandelt wurde. Insbesondere aber ist im Weltkriege die Umwandlung wirtschaftlicher Gegensätze in politische offenbar geworden. In Rußland hatte sich bereits vor dem Kriege eine deutsch feindliche Bewegung auf die wirtschaftliche Expansion der deutschen Niederlassungen gestützt; sie schuf in der Einschränkung des Grund besitzerwerbes in den Grenzgebieten sowie in der Sperrung von Berg baurechten in bestimmten Landesteilen ein Vorbild für den kommenden Wirtschaftskrieg (v. Vogel, Der Wirtschaftskrieg 2, 1—8). Der fran zösische Handelsminister Clementel hob es in seiner Begründung der Pariser Vorschläge von 1916 besonders hervor, daß die freie Verfügung über die Rohstoffe ein wesentlicher Faktor der wirtschaftlichen Macht einer Nation sei. „Deutschland gebot über fremdes Erz, welches es auf seinem Gebiet verarbeitete, z. B. Zink aus Australien, Bauxit aus der Provence, Asbest aus Rußland oder Schottland. Die Alliierten sind heute entschlossen, diese für das Leben einer Nation wertvollen Stoffe den anderen nicht mehr zu überlassen“. Der australische Ministerpräsi dent Hughes erklärte, daß kein einziges Gramm Zink fürderhin aus