Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. 37 Punkte (Art. 3 und 4, Strupp, Urkunden 2, 134). Bereits das japanischkoreanische Abkommen vom 22. August 1904 dagegen begründet das Protektorat Japans, indem es einen finanziellen und diplomatischen Beirat ­ in Korea einfiihrt und diesem den Abschluß von Verträgen mit fremden Mächten ohne Befragung des Protektors verbietet (Strupp, Urkunden ­ 2, 135). Das englisch-japanische Bündnis vom 12. August 1905 bringt bereits die Anerkennung des Protektorats durch England und verbietet jedem Vertragsteile, besondere Abmachungen mit einer Macht über die Gegenstände des Bündnisses abzuschließen (Strupp, Urkunden 2, 138). Das japanisch-koreanische Abkommen vom 17. November 1905 überträgt Japan die Kontrolle über die gesamte auswärtige Politik Koreas, das Abkommen vom 24. Juli 1907 die Aufsicht über die gesamte Verwaltung ­ (Strupp, Urkunden 2, 143 und 145); der japanisch-koreanische Vertrag vom 29. August 1910 bekräftigt bereits die Annexion Koreas durch Japan (Strupp, Urkunden 2, 151). 3. Abschnitt. Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. Das Verlangen der Großmächte nach wachsendem Anteil an der Weltwirtschaft bedient sich friedlicher wie kriegerischer Mittel. Zu den friedlichen Mitteln zählt der rechtlich und tatsächlich unbeschränkte ­ wirtschaftliche Wettbewerb, der sein Ziel auf Grund der wirtschaftlichen Überlegenheit, der persönlichen und sachlichen Expansionsmittel allein zu erreichen sucht. Wir haben aus der Entstehungsgeschichte des wirtschaftlichen Imperialismus ­ Deutschlands gesehen, daß auch er sich der friedlichen Mittel bediente, daß aber die Absperrung von den Absatzmärkten der Welt durch Aufteilung des Kolonialbodens und der Hochschutzzoll ihn immer mehr zu den kriegerischen Mitteln drängte. Wir können aber feststellen, daß auch die übrigen Großmächte sich der kriegerischen Mittel bedienten. Als kriegerische Mittel des wirtschaftlichen Wettbewerbes sind alle jene anzusprechen, die au die Stelle des freien wirtschaftlichen Wettbewerbes die Gewalt setzen. Diese wieder zerfällt in eine militärische ­ und eine wirtschaftliche Gewalt. Die militärische Gewalt im Dienste des wirtschaftlichen Imperialismus ist militärischer Krieg; sie fällt grundsätzlich nicht in den Rahmen der Darstellung und wird nur soweit behandelt werden, als dies zum Verständnis der Handelssperre ­ zur See nötig ist. Unter „wirtschaftlicher Gewalt“ (pression economique, economic pressure) ist jeder Zwang zu verstehen, der durch Entfaltung ­ wirtschaftlicher Machtmittel geübt wird. Die wirtschaftliche Macht Deutschlands ist vor Ausbruch des Weltkrieges als